J Alt 6.597 Einblicknahme in die Geschäftsbücher von Handelsleuten durch den zuständigen Richter, 1794.03.31 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:J Alt 6.597
Signatur Archivplan:J Alt 6.597
Titel:Einblicknahme in die Geschäftsbücher von Handelsleuten durch den zuständigen Richter
Entstehungszeitraum:31.03.1794
Schachtelnummer:21
Frühere Signaturen:Fasc. VI Lit. H No. 3916
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:2 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Dekret des niederösterreichischen Appellationsgerichts vom 31.03.1794 an den Dekan der Juridischen Fakultät betreffend das Hofdekret vom 20.03., dass Handelsleute nur ihrem zuständigen Richter Einblick in ihre Geschäftsbücher geben müssen, der bei Rechtsstreitigkeiten Auszüge und Bestätigungen über die ordnungsgemäße Führung ausstellt; falls die Gegenpartei dies anzweifelt, können sie beim Richter um Einsichtnahme ansuchen.

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=388773
 

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