CA 4.0.731 Regelungen für den Privatunterricht von Schülern, 1820.09.18 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:CA 4.0.731
Signatur Archivplan:CA 4.0.731
Titel:Regelungen für den Privatunterricht von Schülern
Entstehungszeitraum:18.09.1820
Schachtelnummer:173
Frühere Signaturen:Fasc. IV, Lit. C, Nr. 37
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:2 fol
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zum Kontext

Ort:Wien

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Die Nö. Landesregierung informiert Rektor und Konsistorium der Universität Wien über die allerhöchste Entschließung vom 5. August 1820, welche festlegt, dass das Verbot, Privatkorrepetitionen gegen Geld abzuhalten, nur die öffentlichen Lehrer und Professoren der vier höheren Fakultäten betrifft. Die Professoren am Gymnasium können, solange sie ihren öffentlichen Lehrämtern pflichtschuldig nachkommen, wenn die Gruppengröße der Schüler, welche die Wiederholungen benötigen, nicht allzu groß ist und der Lehrer den Wunsch, jene Schüler in Korrepetitionen zu unterrichten, am Anfang des Schuljahres äußert. Für Volks- und Hauptschullehrer gilt die gleiche Regelung. Wien, 18.09.1820

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=389310
 

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