Angaben zur Identifikation |
Signatur: | CA 4.0.777 |
Signatur Archivplan: | CA 4.0.777 |
Titel: | Depositenwesen - Abgabe der Deposita an Universaldepositenamt |
Entstehungszeitraum: | 25.05.1763 - 16.01.1764 |
Schachtelnummer: | 173 |
Frühere Signaturen: | Fasc. IV, Lit. D, Nr. 8 ad 10 |
Vorhanden: | Ja |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 8 fol |
Archivalienart: | Akt/Dokument |
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Angaben zum Kontext |
Ort: | Wien |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Edikt der Maria Theresia bezüglich der Einräumung der Hofjurisdiktion mit dem Amt des Hofmarschalls, dass die obersten hofrichterlichen Agenden, sowie die Anordnungen, welche bislang bei der Nö. Landesregierung verwaltet worden sind, beibehalten werden sollen, sofern dies die Gerichtsordnung erlaubt. Da darin auch jene enthalten sind, welche der Besorgung deren Depositorum vom Universaldepositenamt dienen, werden einige Punkte genauer erläutert und es wird der Frage nachgegangen, ob die von dem Obersthofmarschall ergriffenen kürzeren Normen auch bei den übrigen Stellen einzuführen sind. Wien, 25.05.1763
Maria Theresia bezieht sich in einem Schreiben an den Grafen von Herberstein auf die Anzeige vom 25. Mai 1763 und verlangt zu wissen, ob die Einverständniserklärung des Depositenamtes mit dem Vorwissen der Kammer geschehe. Wien, 12.11.1763
Die Nö. Landesregierung informiert Rektor und Konsistorium der Universität Wien über die k.k. Anweisung an die Regierung, einen Bericht von den ihr unterstehenden Gerichtsstellen zu fordern, welche ihre Deposita an das Universaldepositenamt abzugeben angewiesen wären und ihre Meinung darüber kund zu tun. Die Erkenntnis der gesammelten Berichte ist von der Nö. Landesregierung zu erörtern. Wien, 16.01.1764 |
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Angaben zur Benutzung |
Sprache: | Deutsch |
Material: | Papier |
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Behältnisse |
Anzahl: | 1 |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=390380 |
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