Angaben zur Identifikation |
Signatur: | CA 4.0.804 |
Signatur Archivplan: | CA 4.0.804 |
Titel: | Stipendienrichtlinien |
Entstehungszeitraum: | 22.09.1795 - 29.10.1798 |
Schachtelnummer: | 174 |
Frühere Signaturen: | Fasc. IV, Lit. D, Nr. 16 |
Vorhanden: | Ja |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 4 fol |
Archivalienart: | Akt/Dokument |
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Angaben zum Kontext |
Ort: | Wien |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Die Nö. Landesregierung teilt Rektor und Konsistorium der Universität Wien mit, dass bislang die Stipendien aus den Unterrichtsgeldern an Studenten, welche nach dem vierten theologischen, juridischen oder medizinischen Studienjahr die strengen Prüfungen zur Erlangung der Doktorwürde hinauszögerten, noch ein Jahr lang weiterbezahlt wurden. Nach Absolvierung der strengen Prüfungen erhielten sie jeweils ein Drittel ihres Jahresstipendiums. Nach einem Jahr - ohne Rücksicht darauf, ob die Prüfungen gemacht wurden oder nicht - erlosch das Stipendium. Manche Studenten sehen sich jedoch nicht in der Lage, alle drei strengen Prüfungen in einem Jahr zu absolvieren, weshalb festgelegt wurde, dass die ersten zwei strengen Prüfungen innerhalb von zwei Jahren zu absolvieren sind und nach der zweiten Prüfung der komplette letzte Jahresanteil sofort an den Studenten ausbezahlt wird, da dieser mit hoher Wahrscheinlichkeit auch die dritte Prüfung machen wird, weil er sich bereits zwei Examen gestellt hat. Wien, 22.09.1795
Rektor und Konsistorium der Universität Wien geben die oben angeführten Bestimmungen an die Studienkasse weiter. Wien, 29.10.1798 |
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Angaben zur Benutzung |
Sprache: | Deutsch |
Material: | Papier |
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Behältnisse |
Anzahl: | 1 |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=391098 |
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