CA 4.0.822 Voraussetzung für die Zulassung ausländischer Studenten zu Medizin- und Jusstudien, 1819.03.11-1819.06.01 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:CA 4.0.822
Signatur Archivplan:CA 4.0.822
Titel:Voraussetzung für die Zulassung ausländischer Studenten zu Medizin- und Jusstudien
Entstehungszeitraum:11.03.1819 - 01.06.1819
Schachtelnummer:174
Frühere Signaturen:Fasc. IV, Lit. D, Nr. 34
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:2 fol
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zum Kontext

Ort:Wien

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Die Nö. Landesregierung teilt Rektor und Konsistorium der Universität Wien die allerhöchste Entschließung mit, welche festlegt, dass Ausländer, welche nicht an einer österreichischen Lehranstalt die philosophischen Studien abgeschlossen haben, unter bestimmten Voraussetzungen zu medizinischen und juridischen Prüfungen zugelassen werden können. Sie müssen unter anderem beweisen können, die philosophischen Studien an einer ausländischen Universität absolviert zu haben, sowie gewisse Anordnungen befolgen. Die ausländischen Absolventen dürfen allerdings nicht in den österreichischen Landen praktizieren, da sie die philosophischen Studien an einer ausländischen Universität besucht haben. Wien, 11.03.1819

Rektor und Konsistorium der Universität Wien informieren die Dekane der juridischen, philosophischen und medizinischen Fakultät in einem als Konzept erhaltenen Schreiben über die Bestimmungen des Regierungsdekrets. Wien, 01.06.1819

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=391176
 

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