CA 4.0.831 Verfahren bei verlorenen Doktordiplomen, 1833.04.29-1834.01.16 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:CA 4.0.831
Signatur Archivplan:CA 4.0.831
Titel:Verfahren bei verlorenen Doktordiplomen
Entstehungszeitraum:29.04.1833 - 16.01.1834
Schachtelnummer:174
Frühere Signaturen:Fasc. IV, Lit. D, Nr. 43
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:16 fol
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zum Kontext

Ort:Wien

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Bericht der Medizinischen Fakultät der Universität Wien an die Nö. Landesregierung bezüglich des Hofdekrets vom 30. März 1833, welches das Ansuchen der Medizinischen Fakultät um Amortisationseinrückung in das Amtsblatt der Wiener Zeitung des verbrannten Diploms des Apothekers Guggenbauer. Es müsse laut Hofdekret dasselbe gerichtliche Verfahren bei der Amortisation eintreten, welches bei privatrechtlichen Urkunden vorgeschrieben ist. Zudem sollte sich die Medizinische Fakultät rechtfertigen, mit welchem Recht sie die Diplome amortisiert. Die Universität argumentiert, dass das Diplom nicht übertragbar ist und nur - in diesem Fall die Medizinische Fakultät - sicher wissen kann, ob ein solches Diplom ausgefertigt wurde und demnach im Verlustfall ein neues Exemplar ausstellen kann. Wien, 29.04.1833

Rektor und Konsistorium der Universität Wien informieren die Nö. Landesregierung, dass die anderen Fakultäten wie gewünscht gebeten wurden, einen Bericht über etwaige Duplikatsgesuche der von ihnen ausgestellten Diplome zu verfassen. Wien, 19.06.1833

Rektor und Konsistorium der Universität Wien informieren die Nö. Landesregierung, die vorab die Frage gestellt hat, ob es notwendig wäre, die verlorenen Diplome zu amortisieren, da dies nicht einmal mit Tauf-, Trau- und Totenscheinen, sowie Pässen der Fall ist, dass die Medizinische Fakultät um eine Stellungnahme ersucht wurde. Wien, 19.06.1833

Der Dekan der Theologischen Fakultät der Universität Wien berichtet dem Universitätskonsistorium, dass es noch nicht vorgekommen ist, dass ein Duplikat eines Diploms über den theologischen Studienerfolg von einer Person verlangt wurde. Wien, 08.07.1833

Der Dekan der Philosophischen Fakultät, Dr. Karl Ritter von Heintl, äußert seine Meinung schriftlich an das Konsistorium der Universität Wien und erklärt, dass bislang kein Duplikat an der Philosophischen Fakultät verlangt wurde. Die Medizinische Fakultät wäre von allen jene, bei denen ein Amortisationsedikt beim Verlust des Diploms sinnhaft wäre, da sonst ein Missbrauch stattfinden könnte. Wien, 20.07.1833

Der Dekan der Juridischen Fakultät informiert Rektor und Konsistorium der Universität Wien, dass auch bei dieser Fakultät noch nie ein Diplomduplikat verlangt wurde. Wenn dies der Fall wäre, so würde es allerdings ohne Amortisation ausgestellt. Wien, 07.08.1833

Rektor und Konsistorium der Universität Wien berichten an die Nö. Landesregierung in einem als Konzept erhaltenem Schreiben. Wien, 22.11.1833

Die Nö. Landesregierung teilt Rektor und Konsistorium der Universität Wien mit, dass keine Amortisierung eines Diplomduplikats notwendig ist, da es sich nicht um eine Urkunde handelt, welche Rechte von einer Person auf die andere überträgt. Sollte das Universitätskonsistorium allerdings der Meinung sein, dass die Amortisierungspraxis in einzelnen Fällen doch notwendig ist, so sollte die Überschrift "Ungültigkeitserklärung" statt Amortisation gewählt werden. Wien, 05.12.1833

Schriftliches Referat zur Universitätskonsistorialsitzung über das Regierungsdekret vom 5. Dezember 1833. Wien, 16.01.1834

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier
 

Deskriptoren

Einträge:  Heintl, Karl Ritter von < Jurist, Archivar; Wien, Universität > (14.10.1798-26.05.1873) (Person\H)
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=391213
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it

Archivinformationssystem