J Alt 6.886 Verwendung von Advokaten als Vertreter des Bankalärars in Schmuggelfällen, 1794.04.22 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:J Alt 6.886
Signatur Archivplan:J Alt 6.886
Titel:Verwendung von Advokaten als Vertreter des Bankalärars in Schmuggelfällen
Entstehungszeitraum:22.04.1794
Schachtelnummer:24
Frühere Signaturen:Fasc. VI Lit. M No. 3919
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:2 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Dekret des niederösterreichischen Appellationsgerichts vom 22.04.1794 an den Dekan und die Juridische Fakultät betreffend das Hofdekret vom 10.04., dass bei der Untersuchung von Schmuggelfällen (Kontrabandfälle) auch eigens geprüfte Advokaten auf dem Land herangezogen werden können, wenn durch den vorgeschriebenen Amtsweg Gefahr im Verzug ist; dieser darf als Vertreter des Bankalärars "in foro rei sitae" [Gerichtsstand der belegenen Sache; ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen in Bezug auf unbewegliche Sachen, zuständiges Gericht ist jenes, in dem die Sache "gelegen" ist] Sicherstellungsmittel anbringen, hat darüber hinaus aber keine Befugnisse.

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=394432
 

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