J Alt 6.1253 Vorgangsweise bei der Auszahlung von mehr als einem Jahr nicht behobenen Pensionen, Provisionen und ähnlichen Zahlungen, 1842.01.21 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:J Alt 6.1253
Signatur Archivplan:J Alt 6.1253
Titel:Vorgangsweise bei der Auszahlung von mehr als einem Jahr nicht behobenen Pensionen, Provisionen und ähnlichen Zahlungen
Entstehungszeitraum:21.01.1842
Schachtelnummer:26
Frühere Signaturen:Fasc. VI Lit. P No. 8325
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:2 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Abschrift des Dekrets der Niederösterreichischen Regierung vom 21.01.1842 an das Konsistorium betreffend das Hofkammerdekret vom 11.11.1841, dass Pensionen, Provisionen und ähnliche Zahlungen des Ärars, die länger als ein Jahr und einen Tag nicht behoben wurden, nur mit Bewilligung der zuständigen Hofstelle auszuzahlen sind. Rückstände sind direkt von den einzelnen Landesbehörden anzuweisen und in einem eigenen Verzeichnis zu führen.

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=396466
 

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