J Alt 6.1257 Pensionsansprüche nachträglich legitimierter unehelicher Kinder, 1842.07.05-1842.07.21 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:J Alt 6.1257
Signatur Archivplan:J Alt 6.1257
Titel:Pensionsansprüche nachträglich legitimierter unehelicher Kinder
Entstehungszeitraum:05.07.1842 - 21.07.1842
Schachtelnummer:26
Frühere Signaturen:Fasc. VI Lit. P No. 8361
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:4 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Dekret der Niederösterreichischen Regierung vom 05.07.1842 an die Juridische Fakultät betreffend das Hofkanzleidekret vom 17.06., dass uneheliche Kinder, die durch die Heirat der Eltern legitimiert wurden, ebenso wenig wie die Mutter Anspruch auf staatliche Pensionen haben, wenn die in der Normalvorschrift vom 28.06.1790 genannten Bedingungen nicht nachzuweisen sind; uneheliche Kinder, die durch den Landesfürsten legitimiert wurden, haben keine Ansprüche, weshalb ihre Ansuchen laut Kabinettschreiben vom 21.02.1837 unzulässig sind.
Abschrift des obigen Regierungsdekrets vom 05.07.1842 an das Konsistorium mit Rückvermerk vom 21.07.1842, eine Abschrift an die Juridische Fakultät zu schicken.

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=396491
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it

Archivinformationssystem