J Alt 6.1271 Verbot an die Dekane, Quittungen für bis zum Studienende bewilligte Gnadengaben auch für die Zeit der Rigorosen anzuweisen, 1833.05.06-1833.05.24 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:J Alt 6.1271
Signatur Archivplan:J Alt 6.1271
Titel:Verbot an die Dekane, Quittungen für bis zum Studienende bewilligte Gnadengaben auch für die Zeit der Rigorosen anzuweisen
Entstehungszeitraum:06.05.1833 - 24.05.1833
Schachtelnummer:26
Frühere Signaturen:Fasc. VI Lit. Q No. 7306
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:1 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Dekret der Niederösterreichischen Regierung vom 06.05.1833 an die Juridische Fakultät zu Handen des Dekans [Franz Anton] Schmidt betreffend das Dekret der Studienhofkommission vom 17.04., dass Waisen, denen Gnadengaben bis zur Vollendung der Studien bewilligt wurden, diese nicht mehr während der Vorbereitung auf die Rigorosen beziehen dürfen, weshalb die Dekane ihnen keine Quittungen darüber anweisen dürfen [auf Rückseite Vermerk vom 24.05.1833 über die Aufbewahrung des Dekrets].

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier
 

Deskriptoren

Einträge:  Schmid, Franz Anton < Schmidt, Schmitt, Jurist; Wien, Universität > (ca. 1766-29.04.1835) (Person\S)
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=396565
 

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