J Alt 6.1282 Religiöse Unterweisung von vom katholischen Glauben abgefallenen Personen, 1783.03.14 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:J Alt 6.1282
Signatur Archivplan:J Alt 6.1282
Titel:Religiöse Unterweisung von vom katholischen Glauben abgefallenen Personen
Entstehungszeitraum:14.03.1783
Schachtelnummer:26
Frühere Signaturen:Fasc. VI Lit. R No. 2593
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:6 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Konsistorialdekret vom 14.03.1783 an die Juridische Fakultät betreffend die in Abschrift beigelegte Allerhöchsten Entschließungen mit Richtlinien für Siebenbürgen über die Behandlung von Personen, die vom katholischen Glauben abgefallen sind; diese Richtlinien sollen seit 01.01. auch in den deutschen Erbländern angewandt werden.
Beilage [1]: Abschrift der kaiserlichen Resolution, dass Personen, die vom katholischen Glauben zu einer anderen erlaubten Religion übertreten, sich nicht mehr des Verbrechens der Apostasie und der damit verbundenen Belastungen (actio fiscalis) schuldig machen; allerdings sollen sie für 4-6 Wochen in eine geistliche Einrichtung gebracht werden, um sie von ihren Irrtümern zu überzeugen. Jene, die andere zur Annahme ihrer Religion verführen oder zwingen, sollen nach den Bestimmungen der siebenbürgischen Verfassung (constitutionibus Transylvanicis) bestraft werden, von der sich im Anhang ein Auszug findet.
Beilage [2]: Abschrift der kaiserlichen Resolution über die finanzielle Versorgung der Abgefallenen, die je zur Hälfte von ihnen selbst bzw. vom katholischen Pfarrer zu bezahlen ist; beim Abfall ganzer Gemeinden oder Familien hat der zuständige Bischof einen geeigneten Geistlichen für die Belehrung zu schicken, der von der Gemeinde und dem Bischof zu bezahlen ist.

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Lateinisch
Material:Papier
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=396637
 

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