Angaben zur Identifikation |
Signatur: | J Alt 6.1282 |
Signatur Archivplan: | J Alt 6.1282 |
Titel: | Religiöse Unterweisung von vom katholischen Glauben abgefallenen Personen |
Entstehungszeitraum: | 14.03.1783 |
Schachtelnummer: | 26 |
Frühere Signaturen: | Fasc. VI Lit. R No. 2593 |
Vorhanden: | Ja |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 6 fol. |
Archivalienart: | Akt/Dokument |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Konsistorialdekret vom 14.03.1783 an die Juridische Fakultät betreffend die in Abschrift beigelegte Allerhöchsten Entschließungen mit Richtlinien für Siebenbürgen über die Behandlung von Personen, die vom katholischen Glauben abgefallen sind; diese Richtlinien sollen seit 01.01. auch in den deutschen Erbländern angewandt werden. Beilage [1]: Abschrift der kaiserlichen Resolution, dass Personen, die vom katholischen Glauben zu einer anderen erlaubten Religion übertreten, sich nicht mehr des Verbrechens der Apostasie und der damit verbundenen Belastungen (actio fiscalis) schuldig machen; allerdings sollen sie für 4-6 Wochen in eine geistliche Einrichtung gebracht werden, um sie von ihren Irrtümern zu überzeugen. Jene, die andere zur Annahme ihrer Religion verführen oder zwingen, sollen nach den Bestimmungen der siebenbürgischen Verfassung (constitutionibus Transylvanicis) bestraft werden, von der sich im Anhang ein Auszug findet. Beilage [2]: Abschrift der kaiserlichen Resolution über die finanzielle Versorgung der Abgefallenen, die je zur Hälfte von ihnen selbst bzw. vom katholischen Pfarrer zu bezahlen ist; beim Abfall ganzer Gemeinden oder Familien hat der zuständige Bischof einen geeigneten Geistlichen für die Belehrung zu schicken, der von der Gemeinde und dem Bischof zu bezahlen ist. |
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Angaben zur Benutzung |
Sprache: | Deutsch |
| Lateinisch |
Material: | Papier |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=396637 |
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