J Alt 6.1284 Jährliche Erklärungen der Advokaten, keiner Geheimgesellschaft anzugehören, 1801.03.04 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:J Alt 6.1284
Signatur Archivplan:J Alt 6.1284
Titel:Jährliche Erklärungen der Advokaten, keiner Geheimgesellschaft anzugehören
Entstehungszeitraum:04.03.1801
Schachtelnummer:26
Frühere Signaturen:Fasc. VI Lit. R No. 4831
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:6 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Dekret des Präsidenten des niederösterreichischen Appellationsgerichts, Joseph Freiherr von der Mark, vom 04.03.1801 an den Dekan der Juridischen Fakultät betreffend das kaiserlichen Handschreiben über die Abforderung einer jährlichen Bestätigung der Beamten, keiner in- oder ausländischen Geheimgesellschaft anzugehören; der Dekan soll diese Bestätigung von den Advokaten einfordern und sie innerhalb von 14 Tagen weiterleiten; im Anhang zwei Kurrentbögen zur Mitteilung an die Advokaten, keine Unterschriften [Kurrentbögen und Dekret zusammengeheftet].

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier
 

Deskriptoren

Einträge:  Mark, Joseph Freiherrr von der < Justizbeamter; Österreich > (1739-09.07.1813) (Person\M)
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=396711
 

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