J Alt 6.1341 Abfuhr der Stempelgebühren für Quittungen zu den Steuerangaben für Mieteinnahmen (Zinsfassionen), 1788.12.06 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:J Alt 6.1341
Signatur Archivplan:J Alt 6.1341
Titel:Abfuhr der Stempelgebühren für Quittungen zu den Steuerangaben für Mieteinnahmen (Zinsfassionen)
Entstehungszeitraum:06.12.1788
Schachtelnummer:27
Frühere Signaturen:Fasc. VI Lit. S No. 3356
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:2 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Konsistorialdekret vom 06.12.1788 an die Juridische Fakultät betreffend das Hofdekret vom 20.11., dass nach dem Haussteuerpatent vom 01.09.1788 die Angaben zu den Mieteinnahmen (Zinsfassionen) mit den Quittungen zu belegen sind, die aber [für den weitere Geschäftgang] nicht im Original beigelegt werden können; die Steuerbehörden werden ermahnt, die vorgeschriebenen Stempelgebühren für die Quittungen zu beobachten.

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=397186
 

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