J Alt 6.1415 Mahnung des niederösterreichischen Appellationsgerichts an das Wiener Advokatenkollegium wegen unzureichender Berücksichtigung von Vorschriften bei einer Urteilsbegründung, 1839.10.04-1839.10.24 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:J Alt 6.1415
Signatur Archivplan:J Alt 6.1415
Titel:Mahnung des niederösterreichischen Appellationsgerichts an das Wiener Advokatenkollegium wegen unzureichender Berücksichtigung von Vorschriften bei einer Urteilsbegründung
Entstehungszeitraum:04.10.1839 - 24.10.1839
Schachtelnummer:27
Frühere Signaturen:Fasc. VI Lit. S No. 8047
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:4 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Dekret des niederösterreichischen Appellationsgerichts vom 04.10.1839 an das Wiener Advokatenkollegium zu Handen des Dekans [Joseph Hye] von Hyeburg mit der Mitteilung, dass bei der Rechtssache des Landgerichts Feldsberg gegen Joseph Dobisch wegen schwerer Körperverletzung die Bestimmungen des 1. Teils des Strafgesetzbuchs, § 224 sowie des Hofdekrets vom vom 06.03.1807, No. 882 der Justizgesetzsammlung, betreffend die Kompetenzen der Herrschaft Feldsberg, die hier gleichzeitig geschädigte Partei und Richter ist, nicht ausreichend berücksichtigt wurde.
Referat für die Fakultätssitzung vom 24.10.1839, bei der das Dekret und die entsprechenden Gesetzesstellen verlesen wurden.

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier
 

Deskriptoren

Einträge:  Hye, Joseph < von Hyeburg, Jurist; Wien, Universität > (ca. 1777-30.06.1851) (Person\H)
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=397687
 

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