J Alt 6.1453 Stempelpflicht für Eingaben, deren Erledigung die Ausfertigung eines Edikts bedingt, 1843.12.27-1844.02.27 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:J Alt 6.1453
Signatur Archivplan:J Alt 6.1453
Titel:Stempelpflicht für Eingaben, deren Erledigung die Ausfertigung eines Edikts bedingt
Entstehungszeitraum:27.12.1843 - 27.02.1844
Schachtelnummer:28
Frühere Signaturen:Fasc. VI Lit. S No. 8615
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:3 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Dekret des niederösterreichischen Appellationsgerichts vom 27.12.1843 an das Wiener Advokatenkollegium zu Handen des Dekans [Johann Kaspar] von Seillern, dass Eingaben, zu deren ordentlichen Erledigung eine Ediktsausfertigung nötig ist, stempelpflichtig sind; falls eine Ediktsausfertigung nicht zwingend nötig ist, sind die Parteien zu ihren Wünschen zu befragen.
Referant des Dekans Seillern für die Fakultätssitzung vom 27.02.1844 über die Bekanntmachung des Dekrets des Appellationsgerichts und die Eintragung in das Normalienbuch.

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier

Weitere Bemerkungen

Bemerkung:Nicht im Elench verzeichnet.
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=398053
 

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