J Alt 6.1464 Verbot für Geistliche, für Sterbende Testamente aufzusetzen, 1772.09.02 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:J Alt 6.1464
Signatur Archivplan:J Alt 6.1464
Titel:Verbot für Geistliche, für Sterbende Testamente aufzusetzen
Entstehungszeitraum:02.09.1772
Schachtelnummer:28
Frühere Signaturen:Fasc. VI Lit. T No. 1641
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:2 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Konsistorialdekret vom 02.09.1772 an den Direktor, Dekan und die Juridische Fakultät betreffend das Hofdekret vom 25.07. als Ergänzung zum Patent vom 04.09.1771 über die Niederschrift von Testamenten durch Geistliche, da die Absicht des Patents durch Rückdatierung von Testamenten durchkreuzt wird: Zur Änderung derartiger Testamente wird eine Frist von zwei Monaten bestimmt.

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier

Weitere Bemerkungen

Bemerkung:Das Patent vom 04.09.1771 ist hier nicht erhalten, darin wird festgelegt, dass Geistliche, die zu Sterbenden gerufen werden, nicht für diese ein Testament aufsetzen dürfen, da dies zu übermäßigen Zuwendugnen an die Klöster geführt habe. Vgl. Sammlung der kaiserlich-königlichen landesfürstlichen Gesetze und Verordnungen in Publico-Ecclesiasticis vom Jahre 1767 bis Ende 1782. Wien 1782. Nr. 38, S. 41f.
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=398124
 

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