J Alt 6.1505 Gutachten über die Formalgestaltung außergerichtlich erstellter Testamente, 1825.09.09-1825.09.18 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:J Alt 6.1505
Signatur Archivplan:J Alt 6.1505
Titel:Gutachten über die Formalgestaltung außergerichtlich erstellter Testamente
Entstehungszeitraum:09.09.1825 - 18.09.1825
Schachtelnummer:28
Frühere Signaturen:Fasc. VI Lit. T No. 6517
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:10 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Dekret des niederösterreichischen Appellationsgerichts vom 09.09.1825 an den Dekan der Juridischen Fakultät betreffend das Hofdekret vom 26.08. über die Frage, ob bei der Erstellung außergerichtlicher Testamente mehr Formalia (eine Vermehrung der äußerlichen Feyerlichkeiten) zweckmäßig seien; der Dekan soll dazu die Doktoren [Joseph Edler] von Voglhuber, [Anton] von Turovsky, [Johann] Lutz und Anton Richter befragen und deren Stellungnahme innerhalb von 4 Wochen abgeben.
Entwurf für das Gutachten der Advokaten vom 15.09.1825 [Datum korrigiert aus 15.08.], in dem sie sich gegen die vermehrte Verwendung von Formalelementen aussprechen, da diese keine rechtliche Relevanz haben. Darüberhinaus regen sie als wünschenswert an, dass einer der drei vorgeschriebenen Zeugen rechtskundig wäre; weiters könne eine vierteljährliche Rechtsbelehrung zur Abfassung von Testamenten vom Pfarrer verlesen werden.
Schreiben des Dekans [Franz] Hönig vom 15.09.1825 an einen der Begutachter [Turowsky?], mit dem er ihm den von Vogelhuber verfassten Entwurf zur Begutachtung zuschickt und ersucht, ihn danach an Dr. von Lutz weiterzuschicken.
Schreiben Richters an den Dekan vom 17.09.1825, in dem diesem den Entwurf Vogelhubers und jenen Turowskys, der nur in einigen Formalpunkten abweicht, zuschickt und dem Entwurf zustimmt.
Schreiben Turowskys vom 18.09.1825 an einen Mitgutachter [Lutz?], mit dem er diesem den Entwurf Vogelhubers samt seinen Anmerkungen schickt, inhaltlich sei er mit dem Entwurf einverstanden und würde nur einige Formalia ändern.
Schreiben Lutz' vom 18.09.1825 an einen Mitgutachter, mit dem er ihm den Entwurf Vogelhubers und die darauf basierende Erklärung Turowskys zur Begutachtung schickt, wobei er selbst dem Gutachten Turowskys zustimmt.
Entwurf für das Gutachten vom 18.09.1825.

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier

Weitere Bemerkungen

Bemerkung:S. auch J Alt 6.1506.
 

Deskriptoren

Einträge:  Gutachten (Sache\G)
  Hönig, Franz < Jurist; Wien, Universität > (1. Hälfte 19. Jht.) (Person\H)
  Vogelhuber, Joseph Edler von < Jurist; Wien, Universität > (ca. 1750-15.09.1831) (Person\V)
  Turowsky, Anton < Jurist; Wien, Universität > (1765-09.04.1842) (Person\T)
  Richter, Anton < Jurist; Wien, Universität > (1. Hälfte 19. Jht.) (Person\R)
  Lutz, Johann < Edler von Lützenau, Jurist; Wien, Universität > (ca. 1765-01.06.1841) (Person\L)
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:siehe auch:
J Alt 6.1506 Mahnung zur Abgabe des Gutachten über die Formalgestaltung außergerichtlich erstellter Testamente, 1825.09.17 (Akt)
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=399282
 

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