J Alt 6.1546 Definition des Begriffs "Untertan" und dessen Rechtsvertretung durch das Fiskalamt, 1797.10.09 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:J Alt 6.1546
Signatur Archivplan:J Alt 6.1546
Titel:Definition des Begriffs "Untertan" und dessen Rechtsvertretung durch das Fiskalamt
Entstehungszeitraum:09.10.1797
Schachtelnummer:29
Frühere Signaturen:Fasc. VI Lit. U No. 4381
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:2 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Dekret des niederösterreichischen Appellationsgerichts vom 09.10.1797 an den Dekan der Juridischen Fakultät betreffend das Hofdekret vom 26.09., dass alle jene, die bezüglich ihrer Person und/oder Besitz (Sache) dem obrigkeitlichen Gerichtsstand unterliegen, als wirkliche Untertanen anzusehen und daher vom Fiskalamt zu vertreten sind. Es steht den Untertanen zwar frei, bei Streitfällen mit der Grundherrschaft auf die Vertretung durch das Fiskalamt zu verzichten, doch muss das Kreisamt darüber informiert werden und dem Betreffenden eine Rechtsbelehrung erteilen.

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=399627
 

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