J Alt 6.1562 Maßnahmen zur Sicherstellung gerichtlich verwalteten Vermögens, 1758.09.16-1758.12.04 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:J Alt 6.1562
Signatur Archivplan:J Alt 6.1562
Titel:Maßnahmen zur Sicherstellung gerichtlich verwalteten Vermögens
Entstehungszeitraum:16.09.1758 - 04.12.1758
Schachtelnummer:29
Frühere Signaturen:Fasc. VI Lit. V No. 1307
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:5 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Konsistorialdekret vom 09.11.1758 an den Dekan und die Juridische Fakultät, mit dem der Fakultät das Regierungsdekret vom 16.09., dass gerichtlich ernannte Vermögensverwalter Gelder bzw. Wertpapiere nach Zinsbehebungen oder sonstigen Manipulationen innerhalb von 24 Stunden wieder bei Gericht zu deponieren haben, bei eventuellen Verlusten sind die Gerichtspräsidenten und -räte haftbar [auf Rückseite Vermerk vom 04.12.1758 über die Protokollierung und Aufbewahrung des Dekrets].
Beilage: Abschrift des Dekrets der Niederösterreichischen Regierung in Justizsachen vom 16.09.1758 an den Rektor und Konsistorium, dass bereits durch Allerhöchste Resolution vom 31.07. die Vermögensverwaltung durch gerichtlich bestellte Verwalter geregelt wurde. Zusätzlich wird nun per Resolution vom 03.09. die erneute Deponierung der Vermögenswerte bei Gericht sowie die Haftung durch die Gerichtspräsidenten und -räte verfügt.

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=399713
 

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