Angaben zur Identifikation |
Signatur: | J Alt 6.1562 |
Signatur Archivplan: | J Alt 6.1562 |
Titel: | Maßnahmen zur Sicherstellung gerichtlich verwalteten Vermögens |
Entstehungszeitraum: | 16.09.1758 - 04.12.1758 |
Schachtelnummer: | 29 |
Frühere Signaturen: | Fasc. VI Lit. V No. 1307 |
Vorhanden: | Ja |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 5 fol. |
Archivalienart: | Akt/Dokument |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Konsistorialdekret vom 09.11.1758 an den Dekan und die Juridische Fakultät, mit dem der Fakultät das Regierungsdekret vom 16.09., dass gerichtlich ernannte Vermögensverwalter Gelder bzw. Wertpapiere nach Zinsbehebungen oder sonstigen Manipulationen innerhalb von 24 Stunden wieder bei Gericht zu deponieren haben, bei eventuellen Verlusten sind die Gerichtspräsidenten und -räte haftbar [auf Rückseite Vermerk vom 04.12.1758 über die Protokollierung und Aufbewahrung des Dekrets]. Beilage: Abschrift des Dekrets der Niederösterreichischen Regierung in Justizsachen vom 16.09.1758 an den Rektor und Konsistorium, dass bereits durch Allerhöchste Resolution vom 31.07. die Vermögensverwaltung durch gerichtlich bestellte Verwalter geregelt wurde. Zusätzlich wird nun per Resolution vom 03.09. die erneute Deponierung der Vermögenswerte bei Gericht sowie die Haftung durch die Gerichtspräsidenten und -räte verfügt. |
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Angaben zur Benutzung |
Sprache: | Deutsch |
Material: | Papier |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=399713 |
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