THK VD 2.18 Verpflichtende Reihung der Kandidaten bei einem Konkursverfahren sowie deutliche Erkennbarkeit des bevorzugten Bewerbers, 1814.09.10-1814.09.18 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:THK VD 2.18
Signatur Archivplan:THK VD 2.18
Titel:Verpflichtende Reihung der Kandidaten bei einem Konkursverfahren sowie deutliche Erkennbarkeit des bevorzugten Bewerbers
Entstehungszeitraum:10.09.1814 - 18.09.1814
Schachtelnummer:3
Frühere Signaturen:Nr. 457
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:2 Seiten
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zum Kontext

Ort:Wien

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Mitteilung der Niederösterreichischen Landesregierung vom 10. September 1814 durch Augustin Reichmann von Hochkirchen über den kaiserlichen Befehl, wonach bei einem Konkursverfahren zwingend die Kandidaten nach ihren Fähigkeiten gereiht werden sollen und deutlich gemacht werden muss, welchem von ihnen der Vorzug gegeben wird.

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=405386
 

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