THK VD 2.49 Mitteilung über die Zuständigkeit eines Bischofs für Studenten der Theologie aus seiner Diözese, 1814.02.23-1814.03.05 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:THK VD 2.49
Signatur Archivplan:THK VD 2.49
Titel:Mitteilung über die Zuständigkeit eines Bischofs für Studenten der Theologie aus seiner Diözese
Entstehungszeitraum:23.02.1814 - 05.03.1814
Schachtelnummer:3
Frühere Signaturen:Nr. 434
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:4 Seiten
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zum Kontext

Ort:Wien

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Mitteilung der Niederösterreichischen Landesregierung vom 23. Februar 1814 durch Franz Graf von Saurau über den Weiterbestand der Regelung vom 28. Januar 1809, derzufolge man für die Immatrikulation in ein theologisches Studium die Aufnahmebestätigung des Bischofs jener Diözese benötigt, wo man nach dem Studium lehren will. Der Diözesanbischof ist für die Beaufsichtigung seiner Schüler zuständig und über den schlechten Studienfortgang oder schlechtes Benehmen vom Direktor der Lehranstalt zu unterrichten, woraufhin dem Bischof auch das Recht zusteht, den Schüler aus seiner Diözese und dadurch auch vom theologischen Studium auszuschließen.

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=406311
 

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