THK VD 2.88 Vorschriften für Absolventen der Piaristenschulen im Hinblick auf ihre unzureichende Ausbildung in der Katechetik, 1815.07.14-1815.07.24 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:THK VD 2.88
Signatur Archivplan:THK VD 2.88
Titel:Vorschriften für Absolventen der Piaristenschulen im Hinblick auf ihre unzureichende Ausbildung in der Katechetik
Entstehungszeitraum:14.07.1815 - 24.07.1815
Schachtelnummer:3
Frühere Signaturen:Nr. 513
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:4 Seiten
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zum Kontext

Ort:Wien

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Mitteilung der Niederösterreichischen Landesregierung vom 14. Juli 1815 durch Ignaz Karl Graf von Chorinsky über die unzureichende und nicht vorschriftsmäßige Ausbildung bei den katechetisch pädagogischen Studien der Piaristenorden. Wollen Novizen der Piaristen nicht nur als allgemeine Lehrer für deutsche Gegenstände in den Piaristenschulen dienen, sondern auch als Katecheten angestellt werden, so müssen sie das für Theologen vorgeschriebene Studium der Katechetik und Pädagogik absolvieren, die Zeugnisse der Piaristenschulen bestätigen lassen und einen Eignungstest ablegen.

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=407534
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it

Archivinformationssystem