J VDIR 1.67 Nachholung spezifisch österreichischer Fächer des Rechtsstudiums durch Kandidaten, die ihre Studien an Lehranstalten der neu eingegliederten Provinzen absolviert haben, 1815.02.24 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:J VDIR 1.67
Signatur Archivplan:J VDIR 1.67
Titel:Nachholung spezifisch österreichischer Fächer des Rechtsstudiums durch Kandidaten, die ihre Studien an Lehranstalten der neu eingegliederten Provinzen absolviert haben
Entstehungszeitraum:24.02.1815
Schachtelnummer:1
Frühere Signaturen:Nro. 59
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:2 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Abschrift des Dekrets der Studienhofkommission vom 24.02.1815 betreffend die Allerhöchste Entschließung vom 29.01., dass Kandidaten der Rechte, die ihre bisherigen Studien in den neu eingegliederten Provinzen absolviert haben, jene Fächer, die in der derzeitigen Form nur an österreichischen Lehranstalten gelehrt werden, nämlich österreichische Staatenkunde, Kirchenrecht, Kriminal- und Zivilrecht, Handlungs- und Wechselrecht, politische Gesetzkunde und Verfahren in und außer Streitsachen, durch Privatstudien nachzuholen haben. Die Zeugnisse der übrigen Fächer sind anzuerkennen.

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=411948
 

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