J VDIR 1.89 Bedingungen für das Studium von Ausländern, die die philosophischen Studien nicht in Österreich absolviert haben, 1819.01.30 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:J VDIR 1.89
Signatur Archivplan:J VDIR 1.89
Titel:Bedingungen für das Studium von Ausländern, die die philosophischen Studien nicht in Österreich absolviert haben
Entstehungszeitraum:30.01.1819
Schachtelnummer:1
Frühere Signaturen:Nro. 74
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:1 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Abschrift des Dekrets der Studienhofkommission vom 30.01.1819, dass Ausländer nach Vorweis der Zeugnisse über die philosophischen Studien im Ausland unter denselben Bedingungen wie ordentliche Studenten an österreichischen Universitäten Rechtswissenschaften oder Medizin studieren und die Rigorosen ablegen dürfen; allerdings ist in den Diplomen zu vermerken, dass sie nicht in Österreich praktizieren dürfen.

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=411976
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it

Archivinformationssystem