J VDIR 2.68 Aufnahmekriterien für Studenten ungarischer Lehranstalten, 1828.01.20 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:J VDIR 2.68
Signatur Archivplan:J VDIR 2.68
Titel:Aufnahmekriterien für Studenten ungarischer Lehranstalten
Entstehungszeitraum:20.01.1828
Schachtelnummer:2
Frühere Signaturen:No. 763 - 1827/28
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:2 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Dekret der Niederösterreichischen Regierung vom 20.01.1828 an das Vizedirektorat der juridisch-politischen Studien betreffend den Erlass der Studienhofkommission vom 22.12.1827, dass Studenten ungarischer katholischer Lehranstalten nur mit Zeugnissen der Universität Pest sowie der königlichen Akademien in Agram, Kaschau, Großwardein, Preßburg und Raab ohne weiteres aufgenommen werden dürfen. Studenten anderer Lehranstalten haben nachzuweisen, dass ihre Zeugnisse sie für das Studium an den genannten ungarischen Lehranstalten qualifizieren. Bei nichtkatholischen Studenten ungarischer Lehranstalten ist nach der Allerhöchsten Entschließung vom 12.08.1818 vorzugehen.

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier

Weitere Bemerkungen

Bemerkung:Zur Aufnahme nichtkatholischer Studenten s. J VDIR 1.87.
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:siehe auch:
J VDIR 1.87 Voraussetzungen für die Zulassung evangelischer und reformierter Studenten zum Studium der Rechtswissenschaften und der Medizin, 1818.08.20 (Akt)
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=412631
 

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