J VDIR 2.95 Bestimmungen zur Behandlung von Verwandten der Studiendirektoren, Präfekten und Professoren bei Prüfungen oder der Anstellung an Lehranstalten, 1829.01.15 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:J VDIR 2.95
Signatur Archivplan:J VDIR 2.95
Titel:Bestimmungen zur Behandlung von Verwandten der Studiendirektoren, Präfekten und Professoren bei Prüfungen oder der Anstellung an Lehranstalten
Entstehungszeitraum:15.01.1829
Schachtelnummer:2
Frühere Signaturen:No. 610 - 1828/29
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:2 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Dekret der Niederösterreichischen Regierung vom 15.01.1829 an das juridisch-politische Vizedirektorat betreffend die Allerhöchste Entschließung vom 08.12.1828 zur Behandlung von Bluts- oder Schwagerverwandten von Studiendirektoren, Präfekten und Professoren. Verwandte dürfen nicht von ihnen geprüft werden oder an derselben Lehranstalt beschäftigt sein. Von den Bischöfen oder Ordensgemeinschaften an die Lehranstalten entsandte Personen sowie Lehrer und Gehilfen an Trivialschulen sind davon nicht betroffen.

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=413522
 

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