J VDIR 2.105 Höhe des Unterrichtsgeld für Studenten des 2. Jahres, die noch Prüfungen nachzuholen haben, 1829.03.18 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:J VDIR 2.105
Signatur Archivplan:J VDIR 2.105
Titel:Höhe des Unterrichtsgeld für Studenten des 2. Jahres, die noch Prüfungen nachzuholen haben
Entstehungszeitraum:18.03.1829
Schachtelnummer:2
Frühere Signaturen:No. 813 - 1828/29
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:2 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Dekret der Niederösterreichischen Regierung vom 18.03.1829 an das Vizedirektorat der juridisch-politischen Studien betreffend das Dekret der Studienhofkommission vom 24.02., dass Jusstudenten, die in das 2. Jahr eintreten, aber die Prüfung aus Kriminalrecht noch nicht absolviert haben, das normale Unterrichtsgeld zu zahlen und die Prüfung in der vorgeschriebenen Zeit nachzuholen haben [auf fol. 1r Vermerk "ad Normalien Unterrichtsgeld"].

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=413582
 

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