J VDIR 2.126 Einhaltung der Bestimmungen über die Nachtragsprüfungen sowie Veröffentlichung von Druckwerken von Professoren, 1829.11.13 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:J VDIR 2.126
Signatur Archivplan:J VDIR 2.126
Titel:Einhaltung der Bestimmungen über die Nachtragsprüfungen sowie Veröffentlichung von Druckwerken von Professoren
Entstehungszeitraum:13.11.1829
Schachtelnummer:2
Frühere Signaturen:No. 395 - 1829/30
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:2 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Dekret der Niederösterreichischen Regierung vom 13.11.1829 an das Vizedirektorat der juridisch-politischen Studien betreffend das Dekret der Studienhofkommission vom 24.10. zum Bericht des Vizedirektorats über das Schuljahr 1827/28, dass wegen der hohen Zahl an ungeprüften Schülern bei den Nachtragsprüfungen die Bestimmungen des Regierungsdekrets vom 24.08.1828 einzuhalten sind; Professoren, die Druckwerke herausgeben, haben dabei ihren Namen anzugeben.

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier

Weitere Bemerkungen

Bemerkung:Regierungsdekret vom 24.08.1828 s. J VDIR 2.85.
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:siehe auch:
J VDIR 2.85 Zulassung zu Nachtragsprüfungen nur bei begründeter Verhinderung, 1828.08.24 (Akt)
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=413704
 

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