Angaben zur Identifikation |
Signatur: | J VDIR 2.156 |
Signatur Archivplan: | J VDIR 2.156 |
Titel: | Parallele Registrierung von Verordnungen zum Bezug von Stipendien bzw. zur Befreiung vom Unterrichtsgeld durch das Vizedirektorat, den Universitätskassier und die Professoren sowie der Nachweis der Zahlung bzw. Befreiung vor der Zulassung zu den Prüfungen |
Entstehungszeitraum: | 09.06.1831 |
Schachtelnummer: | 2 |
Frühere Signaturen: | No. 862 - 1830/31 |
Vorhanden: | Ja |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 2 fol. |
Archivalienart: | Akt/Dokument |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Dekret der Niederösterreichischen Regierung vom 09.06.1831 an das Vizedirektorat der juridisch-politischen Studien betreffend die Beibehaltung des bisherigen Procedere bei der Zulassung zu den Prüfungen und dem dafür notwendigen Nachweis über die Bezahlung bzw. Befreiung vom Unterrichtsgeld oder des Bezugs eines Stipendiums. Da der Vorschlag zur Führung eigener Formulare, in die Verordnungen zu Stipendien, Unterrichtsgeld u. ä. verzeichnet werden, von den Vizedirektoraten als nicht zweckmässig abgelehnt wurden, wird die Einhaltung der bisherigen Bestimmungen mit der Intimation von Befreiungen oder Stipendien durch den Universitätskassier bzw. die Provinzial-Staatsbuchhaltung, der Verzeichnung der Verordnungen beim Vizedirektorat und beim Universitätskassier, dem Eintrag in die Studienkataloge, die Zulassung zu Prüfungen nur nach Nachweis der (Nicht)Zahlung des Unterrichtsgeldes oder des Bezugs eines Stipendiums sowie der Verteilung der Zeugnisse durch das Vizedirektorat eingemahnt. |
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Angaben zur Benutzung |
Sprache: | Deutsch |
Material: | Papier |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=413800 |
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