J VDIR 2.167 Zulassung zu höheren Studien bzw. zur Fortsetzung des Philosophiestudiums nur mit Zeugnissen der 1. Klasse, 1832.05.18 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:J VDIR 2.167
Signatur Archivplan:J VDIR 2.167
Titel:Zulassung zu höheren Studien bzw. zur Fortsetzung des Philosophiestudiums nur mit Zeugnissen der 1. Klasse
Entstehungszeitraum:18.05.1832
Schachtelnummer:2
Frühere Signaturen:No. 607 - 1831/32
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:2 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Dekret der Niederösterreichischen Regierung vom 18.05.1832 an das Vizedirektorat der juridisch-politischen Studien betreffend die Allerhöchste Entschließung vom 31.03., dass Schüler mit guten Sittenzeugnissen auch bei zu schwacher Studienleistungen weiter die nicht verpflichtenden Lehrfächer der philosophischen Studien besuchen dürfen. Für die Aufnahme zu den medizinischen und juridischen Studien sind Zeugnisse der 1. Klasse verpflichtend, Studenten, die vor Inkrafttreten dieser Verfügung mit schlechteren Zeugnissen zugelassen wurden, dürfen nur bei gutem Studienerfolg zur Ausbesserung der mangelhaften Zeugnisse zugelassen werden; bei mangelhaften Semestralzeugnissen ist nur das jeweilige Semester zu wiederholen.

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=413996
 

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