J VDIR 2.353 Verpflichtende Angabe der Wohnadresse bei Gesuchen von Studenten an höhere Behörden, 1839.02.20 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:J VDIR 2.353
Signatur Archivplan:J VDIR 2.353
Titel:Verpflichtende Angabe der Wohnadresse bei Gesuchen von Studenten an höhere Behörden
Entstehungszeitraum:20.02.1839
Schachtelnummer:3
Frühere Signaturen:No. 807 - 1838/39
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:1 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Dekret der Niederösterreichischen Regierung vom 20.02.1839 an das Vizedirektorat der juridisch-politischen Studien, dass künftig Gesuche von Studenten an höhere Behörden nur dann anzunehmen sind, wenn auf ihnen der Wohnort vermerkt ist, da die vereinte Kameral-Gefällenverwaltung über vielfache Taxrückstände von Studenten berichtet hat, die mangels Wohnadresse nicht eingehoben werden können.

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=416170
 

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