J VDIR 2.392 Nichtentrichtung des Unterrichtsgeldes durch außerordentliche und ausländische Studenten, die keine Prüfungen ablegen, 1839.12.03 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:J VDIR 2.392
Signatur Archivplan:J VDIR 2.392
Titel:Nichtentrichtung des Unterrichtsgeldes durch außerordentliche und ausländische Studenten, die keine Prüfungen ablegen
Entstehungszeitraum:03.12.1839
Schachtelnummer:3
Frühere Signaturen:No. 574 - 1839/40
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:4 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Dekret der Niederösterreichischen Regierung vom 03.12.1839 an das Vizedirektorat der juridisch-politischen Studien, mit dem an die Bestimmungen des Dekrets der Studienhofkommission vom 17.03.1827 erinnert wird, dass Studenten nur dann zu den Prüfungen zuzulassen seien, wenn sie entweder das Unterrichtsgeld bezahlt oder von der Zahlung befreit wurden. Dagegen haben außerordentliche Studenten und Ausländer, die sich keinen Prüfungen unterziehen, kein Unterrichtsgeld zu entrichten [Original und Abschrift].

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=417065
 

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