THK VD 2.934 Anweisung zur Zurückbehaltung gebrauchter Stempel nach Abschaffung der Stempel auf ärztlichen Attesten für Studierende, 1834.06.25 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:THK VD 2.934
Signatur Archivplan:THK VD 2.934
Titel:Anweisung zur Zurückbehaltung gebrauchter Stempel nach Abschaffung der Stempel auf ärztlichen Attesten für Studierende
Entstehungszeitraum:25.06.1834
Schachtelnummer:5
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:1 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zum Kontext

Ort:Wien

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Nachdem auf Antrag der Tabak- und Stempel-Gefällendirektion die ärztlichen Zeugnisse, die Studierenden zum Beweis einer Verhinderung am Schul- oder Kirchenbesuch, an der rechtzeitigen Ablegung von Prüfungen oder sämtlichen anderen studienbezogenen Tätigkeiten ausgestellt werden, vom Stempel befreit wurden, weist die Niederösterreichische Landesregierung alle Lehranstalten an, die Stempel nach Gebrauch zurückzubehalten, sodass ungestempelte Zeugnisse nicht zweckentfremdet werden können.

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:siehe auch:
THK VD 2.1703 Bitte von Carl von Heintl um Äußerung zu einer möglichen Wiedereinführung der Stempelfreiheit für ärztliche Atteste für Studierende und andere Universitätsdokumente, 1840.12.11- (Akt)
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=441650
 

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