Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-UAW/CA 6.2.477 |
Signatur Archivplan: | CA 6.2.477 |
Titel: | Samuel Grohmann contra Franz Anton Laurant bzw. dessen Erben wegen Schadenersatz für die Arrestierung Grohmanns und einer offenen Schuldforderung Laurants |
Entstehungszeitraum: | 03.03.1741 - 11.07.1749 |
Vorhanden: | Ja |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 7 fol. |
Archivalienart: | Akt/Dokument |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Entscheid des Konsistoriums vom 03.03.1741 in der Rechtssache des Schriftgießers Samuel Grohmann, vertreten durch [Anton Thaddäus] Chievre (Schiever), gegen den königlichen Kammerdiener Franz Anton Laurant, vertreten durch seinen Sohn Johann Franz Laurant, wegen Schadenersatz für die von Laurant veranlasste Arrestierung Grohmanns sowie wegen Injurien, dass der Beklagte der Klage ledig sei [Konzept]. Entscheid des Konsistoriums vom 14.03.1741 in der Rechtssache des Kammerdieners Laurant gegen Grohmann wegen einer offenen Schuldforderung über 1.000 Gulden, dass der Beklagte innerhalb von 14 Tagen die Entgegnung über die vom Kläger am 10.02. eingereichte Replik abzugeben hat [Konzept]. Entscheid des Konsistoriums vom 08.07.1746 in der Rechtssache Laurant, vertreten durch Franz Leopold Werrer, gegen Grohmann, wegen strittiger Beilagen zur Entgegnung des Beklagten, dass die Beilagen nicht akzeptiert werden [Konzept]. Urteil des Konsistoriums vom 24.01.1747 in der Rechtssache Laurant gegen Grohmann, dass dem Ansuchen auf Realexekution nicht stattgegeben wird, sondern dass wegen der eingeklagten Obligation eine Anzeige an die Niederösterreichische Regierung und Kammer zu tätigen sei [Konzept]. Entscheid des Konsistoriums vom 04.07.1747 in der Rechtssache Laurant gegen Grohmann, dass aufgrund des am 18.04. ergangenen Regierungsentscheids dem Kläger die erbetene Schätzung bewilligt wird [Konzept]. Entscheid des Konsistoriums vom 21.03.1749 in der Rechtssache Grohmann, vertreten durch Bacc. [Leopold Jakob] Preyser, gegen die Erben Laurants wegen der von Grohmann angesuchten Zahlungstermine, dass den Erben die gerichtliche Exekution bewilligt wird [Konzept]. Entscheid des Konsistoriums vom 11.07.1749 in der Rechtssache Grohmann gegen die Laurantschen Erben, vertreten durch Franz Xaver Schmid, wegen des von den Erben eingeklagten Kapitals über 1.000 Gulden und der Schätzung der verpfändeten Grohmannschen Gießerei, dass die Erben weitere Schritte zu unternehmen haben [Konzept]. |
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Angaben zur Benutzung |
Sprache: | Deutsch |
Material: | Papier |
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Deskriptoren |
Einträge: | Werrer, Leopold Franz < Wehrer, Jurist; Wien, Universität > (ca. 1693-04./05.05.1764) (Person\W) |
| Laurant, Franz Anton < Laurent, Kammerdiener; Wien > (gest. zwischen 04.07.1747 und 21.03.1749) (Person\L) |
| Grohmann, Johann Samuel < Schriftgießer; Wien, Universität > (1711-01.06.1759) (Person\G) |
| Chievre, Anton Thaddäus < Jurist; Wien, Universität > (-11.09.1760) (Person\C) |
| Preyser, Leopold Jakob < Preiser, Preysern, Jurist; Wien, Universität > (ca. 1717-06.01.1788) (Person\P) |
| Schmid, Franz Xaver < Jurist; Wien, Universität > (2. Hälfte 18. Jht.) (Person\S) |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=442566 |
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