AT-UAW/CA 6.2.544 Katharina Schulzin contra Johann Michael Hönig wegen einer eingeklagten Schuldforderung und der Rückstellung eines Kästchens sowie wegen der Forderung der Advokatenbesoldung, 1744.03.17-1744.06.23 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-UAW/CA 6.2.544
Signatur Archivplan:CA 6.2.544
Titel:Katharina Schulzin contra Johann Michael Hönig wegen einer eingeklagten Schuldforderung und der Rückstellung eines Kästchens sowie wegen der Forderung der Advokatenbesoldung
Entstehungszeitraum:17.03.1744 - 23.06.1744
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:2 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Entscheid des Konsistoriums vom 17.03.1744 in der Rechtssache der bürgerlichen Perückenmacherin Katharina Schulzin gegen den Juristen Johann Michael Hönig wegen eingeklagter 41 Gulden 29 Kreuzer sowie der Rückgabe eines versiegelten Kästchens mit Schmucksteinen bzw. von Seiten des Beklagten wegen Advokatenbesoldung, dass das Ansuchen der Klägerin um Exekution nicht bewilligt wird [Konzept].
Entscheid des Konsistoriums vom 23.06.1744 in der Rechtssache Schulzin gegen Hönig, dass der Entscheid vom 17.03. aufrecht bleibe [Konzept].

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier
 

Deskriptoren

Einträge:  Hönig, Johann Michael < Hennig, Hönnig, Honnig, Jurist; Wien, Universität > (ca. 1701-16.04.1750) (Person\H)
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=443447
 

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