AT-UAW/CA 6.2.632 Anton Hering contra Anton Westinger sowie Paul Horrowack als dritte Partei wegen Ersatzes für eine von Westinger ausgelöste Sackuhr aus dem Besitz Horrowacks, 1748.03.29 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-UAW/CA 6.2.632
Signatur Archivplan:CA 6.2.632
Titel:Anton Hering contra Anton Westinger sowie Paul Horrowack als dritte Partei wegen Ersatzes für eine von Westinger ausgelöste Sackuhr aus dem Besitz Horrowacks
Entstehungszeitraum:29.03.1748
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:1 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Entscheid des Konsistoriums vom 29.03.1748 in der Rechtssache des bürgerlichen Schneidermeisters Anton Hering gegen den Sollizitator Anton Westinger, vertreten durch [Franz Anton] Mansuet (Mansvet), sowie den ehemaligen Wachtmeister Paul Horrowack als dritte Partei wegen Ersatz für eine vom Beklagten beim Versatzamt ausgelösten Sackuhr, die Horrowack gehört, dass der Beklagte nach der Aussage Horrowacks der Klage ledig sei; wegen der Forderung des Klägers an Horrowack hat der Kläger weitere Schritte beim Hofkriegsrat zu unternehmen [Konzept].

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier
 

Deskriptoren

Einträge:  Mansuet, Franz Anton < Jurist; Wien, Universität > (-15.08.1751) (Person\M)
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=447303
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it

Archivinformationssystem