Angaben zur Identifikation |
Signatur: | THK VD 2.1171 |
Signatur Archivplan: | THK VD 2.1171 |
Titel: | Anweisungen zur Immatrikulation von Studierenden |
Entstehungszeitraum: | 20.10.1835 |
Schachtelnummer: | 6 |
Frühere Signaturen: | 151 |
Vorhanden: | Ja |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 2 fol. |
Archivalienart: | Akt/Dokument |
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Angaben zum Kontext |
Ort: | Wien |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Universitätsrektor Joseph Pletz und Joseph Hye, Dekan der Juridischen Fakultät, teilen in ihrem Schreiben mit, dass jeder Studierende bei seiner Immatrikulation oder dem Eintritt in einen bestimmten Studienjahrgang eine polizeiliche Aufenthaltsbewilligung vorweisen und alle erforderlichen, von den jeweiligen Vizedirektoraten festgelegten Voraussetzungen erbringen muss. Zum Zwecke der Immatrikulation bittet das Universitätskonsistorium daher die Vizedirektorate um Bekanntmachung der durch sie in ein Obligatstudium aufgenommenen Studierenden entweder in Form einer alphabetisch geordneten und vor dem Immatrikulationstag abzugebenden Liste oder in Form einer Aufnahmebestätigung für die einzelnen Studierenden zur eigenständigen Vorlage. Das Vizedirektorat der theologischen Studien wird weiters darum gebeten, seine Studierenden über die am 5. November 1835 vormittags in der Universitätskanzlei stattfindende Immatrikulationszeit zu informieren. Ferner mahnt das Universitätskonsistorium, dass das Vorweisen eines Matrikelscheins Bedingung für die Zulassung zu einem Lehrfach oder einer Semestralprüfung und für die Zeugnisausstellung ist. |
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Angaben zur Benutzung |
Sprache: | Deutsch |
Material: | Papier |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=448540 |
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