Angaben zur Identifikation |
Signatur: | THK VD 2.1617 |
Signatur Archivplan: | THK VD 2.1617 |
Titel: | Mitteilung über die Grundsätze für Anträge zur Verleihung von Dezennalzulagen für Gymnasiallehrer, Katecheten und Präfekte |
Entstehungszeitraum: | 09.12.1839 |
Schachtelnummer: | 7 |
Frühere Signaturen: | 87/839 |
Vorhanden: | Ja |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 1 fol. |
Archivalienart: | Akt/Dokument |
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Angaben zum Kontext |
Ort: | Wien |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Die Niederösterreichische Landesregierung erläutert zwecks Vermeidung von Irrtümern die Grundsätze für Anträge zur Verleihung von Dezennalzulagen an Gymnasiallehrer, Katecheten und Präfekte. So gibt es zwei Gruppen von Bezugberechtigten: Zum Einen Individuen, die durch Vorrückung eine höhere Gehaltsstufe erhalten, zum Anderen Personen, die nach der Versetzung an eine andere Lehranstalt nun ein Gehalt beziehen, das dem früheren samt Drittelzulage entweder gleichkommt oder die vereinten Bezüge übersteigt. Im Falle der Erlangung der Gehaltsstufe bekommt man die ganze Dezennalzulage. Bei der Versetzung in eine andere Gehaltsstufe, die zwar höher als die vorige systematisierte Besoldung, aber geringer als diese samt Dezennalzulage ist, bekommt man hingegen nur eine anteilsmäßige Zulage, sodass die zuvor eventuell bereits erreichte Auszahlung nicht wieder geschmälert wird. |
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Angaben zur Benutzung |
Sprache: | Deutsch |
Material: | Papier |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=456301 |
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