AT-UAW/CA 6.2.993 Ernst von Preßler und Sturnau contra Joseph Jencka wegen einer offenen Restzahlung von 39 Gulden 35 Kreuzer bzw. der Verhängung des Verbots über einen bei Gericht deponierten Ring, 1781.02.23-1781.04.06 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-UAW/CA 6.2.993
Signatur Archivplan:CA 6.2.993
Titel:Ernst von Preßler und Sturnau contra Joseph Jencka wegen einer offenen Restzahlung von 39 Gulden 35 Kreuzer bzw. der Verhängung des Verbots über einen bei Gericht deponierten Ring
Entstehungszeitraum:23.02.1781 - 06.04.1781
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:2 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Entscheid des Konsistoriums in judicialibus vom 23.02.1781 in der Rechtssache des kaiserlichen Hofagenten Ernst von Preßler und Sturnau, vertreten durch Leopold von Fillenbaum, gegen den Mediziner Joseph Jencka wegen einer offenen Restforderung über 39 Gulden 35 Kreuzer, dass der Beklagte sowohl die Forderung als auch die entstandenen Unkosten zu bezahlen hat [Konzept].
Entscheid des Konsistoriums in judicialibus vom 06.04.1781 in der Rechtssache Preßler gegen Jencka wegen der Bestätigung des Verbots auf einen am 21.03. bei Gericht deponierten Ringes für die Forderung des Johann Bauer, dass die Bestätigung bewilligt wird [Konzept].

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier
 

Deskriptoren

Einträge:  Fillenbaum, Leopold Edler von < Jurist; Wien, Universität > (gest. nach 1804) (Person\F)
  Jencka, Joseph < Mediziner; Wien > (2. Hälfte 18. Jht.) (Person\J)
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=488720
 

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