Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-UAW/CA 2.1.157 |
Signatur Archivplan: | CA 2.1.157 |
Titel: | Stiftbrief der Engelhartischen Stiftung - Erläuterung des Stiftungssuperintendenten zu Bericht über Stiftungsadministration. |
Entstehungszeitraum: | 18.04.1550 - 20.02.1728 |
Schachtelnummer: | 62 |
Frühere Signaturen: | Lit. E, Reg. Nr. 1 |
Vorhanden: | Ja |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 10 fol. |
Archivalienart: | Akt/Dokument |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Nikolaus Engelhart errichtet eine Stipendienstiftung an der Universität Wien. Das Kapital besteht aus 3000 fl. rh., die bei der Kammer der Stadt Wien liegen und jährlich 150 fl. Zinsen abwerfen. Nach seinem Tod sollen vier arme Studenten Stipendien zu je 32 fl. und zwei arme Mädchen eine Mitgift von je 10 fl. erhalten. Zwei der Stipendiaten sollen aus Wien und zwei aus Korneuburg stammen; sie sollen 15 - 20 Jahre alt sein und die Grammatik bereits absolviert haben. Sie sollen von den Superintendenten ernannt werden. Der Stipendienbezug wird auf sechs Jahre beschränkt. Die Superintendenten sollen die Zinsen jeweils zu den Quatembern beheben. Sollte sich ein Bewerber aus der Familie Engelharts finden, soll er bevorzugt aufgenommen werden; dies gilt auch für die Mädchen. Zu Superintendenten werden der Domdechant und der älteste Kanoniker von St. Stephan, der Senior der Theologischen Fakultät und der Senior des Inneren Rates der Stadt Wien ernannt [2 Abschriften] - Wien, 18. April 1550. Auszug aus den Erläuterungen des verstorbenen Superintendenten Johann Franz Wenighoffer zur Administrationsrechnung für die Engelhartische Stiftung für den Zeitraum vom 10. Dezember 1713 bis 31. Dezember 1720: Er habe bereits in seinem Bericht für 1724 erklärt, daß das Scholzische Stiftungskapital samt den ausständigen Zinsen dem Jesuitenkolleg als Universalerben übergeben wurde; es ist aber noch keine Bezahlung erfolgt. Das Scholzische Haus, auf dem die 200 fl. satzweise liegen, wurde vom Jesuitenkolleg der Universität überlassen. Er ersucht um Information, wie es nun mit dem Kapital und den Zinsen zu halten ist. Außerdem erhebt sich die Frage, wie die notwendigen Gerichtskosten zu bezahlen sind, da sie nicht aus dem Vermögen der Stiftung bezahlt werden können, wenn nicht ein oder mehrere Stipendien eingezogen werden. Er erklärt, daß er ebensowenig wie seine Vorgänger für dieses Kapital haften kann und ersucht um ein diesbezügliches Absolutorium - 20. Februar 1728. |
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Behältnisse |
Anzahl: | 1 |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=21186 |
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