AT-UAW/CA 2.1.158 Rechtsstreit zwischen der Universität und Stephan Engelmayr sen. wegen ausständiger Stipendien der Engelhartischen Stiftung., 1595.02.22-1601.10.11 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-UAW/CA 2.1.158
Signatur Archivplan:CA 2.1.158
Titel:Rechtsstreit zwischen der Universität und Stephan Engelmayr sen. wegen ausständiger Stipendien der Engelhartischen Stiftung.
Entstehungszeitraum:22.02.1595 - 11.10.1601
Schachtelnummer:62
Frühere Signaturen:Lit. E, Reg. Nr. 1 ad 1
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:14 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Der Rektor Johann Leander, der Superintendent und das Konsistorium teilen dem Bürgermeister und Rat von Wien mit, daß zwischen der Universität, dem Domdechanten Martin Engelhart und seinen Brüdern sowie Stephan Engelmayr ein Rechtsstreit wegen der von Nikolaus Engelhart errichteten Stipendien bestand. Nach dessen Tod haben sich Martin Engelhart und seine Brüder das Stipendium widerrechtlich angeeignet und die Söhne Engelmayrs Stephan und Michael haben das ihnen seit 1585 zustehende Stipendium nicht erhalten. Durch eine Verfügung des Erzherzog Ernst wurde am 19. September 1589 der Anspruch der Söhne Engelmayrs bestätigt. Das jährliche Stipendium beträgt 32 fl.; somit haben sie Anspruch auf 384 fl.. Die Superintendenten haben 300 fl. im Oberkammeramt mit
5 % Verzinsung angelegt. Diese Obligation soll Stephan Engelmayr zur Tilgung der offenen Forderungen erhalten. Die Übergabe der Obligation ist aber bis jetzt noch nicht erfolgt. Mittlerweile stehen ihm 528 fl. zu. Deshalb bestätigen der Rektor und das Konsistorium, daß sie diese Obligation sowie die ausständigen und künftigen Zinsen an Stephan Engelmayr übergeben. Das Oberkammeramt soll ihm gegen Vorweisung der Cession die Zinsen auszahlen - Wien, 22. Februar 1595.
Stephan Englmayr sen. berichtet dem Rektor und das Konsistorium, daß ihm zwar durch eine Cession vom 22. Februar 1595 das Recht auf einen Schuldbrief zu 300 fl. zugesagt wurde, der ihm für die auständigen Stipendienraten der Engelhartischen Stiftung für seine beiden Söhne bewilligt wurde. Er hat den Originalbrief aber immer noch nicht erhalten hat und kann daher auch keine Zinsen beheben. Deshalb ersucht er das Konsistorium, den Universitätsnotar anzuweisen, seinem Sohn Maximilian Englmayr den Schuldbrief gegen Übergabe der von ihm unterzeichnteten Empfangsquittung zu übergeben - 14. Mai 1601.
Stephan Engelmayr berichtet dem Erzherzog Matthias, daß Martin Engelhart 1584 zwei der von Nikolaus Engelhart gestifteten Stipendien zu 32 fl. für die Söhne Engelmayrs Stephan und Michael bestimmt hat. Sie sollten bei den Jesuiten studieren. Diese Ernennung wurde vom Rektor und den Superintendenten der Stiftung angefochten, aber 1588 durch Erzherzog Ernst bestätigt. Zur Begleichung der offenenen Forderung sollte Engelmayr eine Obligation über 300 fl. erhalten, die die Superintendenten beim Stadtoberkammeramt veranlagt haben. Auf Betreiben des Bürgermeisters Hans von Thau, der auch Stiftungssuperintendent ist, wurde jedoch die Übergabe verschleppt, auch nachdem 1595 der Rektor und das Konsistorium mit ihm verrechnet und die Cession für die Obligation ausgestellt haben. Im November 1596 wurde nach einer erneuten Beschwerde wieder eine Verhandlung vor der Regierung angesetzt, bei der der Rektor und das Konsistorium erklärt haben, es bei der Übergabe der Obligation belassen zu wollen. Hans von Thau erhielt den Befehl, die Obligation sowie die offenen Zinsen dem Rektor und Konsistorium zu übergeben. Es kam jedoch erneut zu Verzögerungen, da Stephan Engelmayr jun. Auf eine Teilauszahlung dieser Summe an ihn geklagt hat. Der Vater hat dagegen protestiert, da er sich nicht mit seinem Sohn auf einen Rechtsstreit einlassen möchte. Schließlich hat von Thau die Obligation im März 1601 übergeben. Engelmayr hat vom Konsistorium die Übergabe verlangt; dieses hat erklärt, dies nur mit Wissen des Engelhartischen Superintendenten und des Stephan Engelmayr jun. Tun zu können. Engelmayr legt dar, daß das Konsistorium nicht befugt sei, die Klage seines Sohnes anzunehmen, da es in diesem Fall selbst Partei sei und daß dieser fall gemäß den bereits
ergangenen Verfügungen der Niederösterreichischen Regierung abzuschließen sei. Weiters waren die Stipendien waren für Ausbildung seiner Söhne und nicht zur Vermehrung seines Vermögens gedacht. Er habe die Ausgaben für die Ausbildung bestritten und deshalb solle die Stipendiensumme auch an ihn und nicht an seine Söhne bezahlt werden. V. a. für die Ausbildung seines Sohnes Stephan habe er mehr Geld als fü r seine anderen 16 Kinder ausgegeben; deshalb sei seine Klage besonders ungerechtfertigt. Er ersucht den Erzherzog um die Veranlassung, daß ihm die Universität den Schuldbrief übergibt und ein Verzeichnis der noch ausständigen Engelhartischen Stipendien anlegt. Er hat durch die lange Streitdauer hohe zusätzliche Ausgaben gehabt und muß noch die Steuerschulden für sein Haus begleichen - vor 15. September 1601.
[Rückseite]: Der Erzherzog verfügt die Übergabe des Gesuches an die Niederösterreichische Regierung - 15. September 1601.
[anschließend]: Die Niederösterreichische Regierung befiehlt dem Rektor und dem Konsistorium, dazu Stellung zu nehmen - 17. September 1601.
[anschließend]: Das Konsistorium stellt fest, daß der Supplikant noch zusätzliche Schriftstücke vorzulegen hat, um den geforderten Bericht abgeben zu können - 20. September 1601.
[anschließend]: Das Konsistorium befiehlt dem Stephan Engelmayr jun., dazu Stellung zu nehmen - 11. Oktober 1601.
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

URL für diese Verz.-Einheit

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