AT-UAW/CA 1.3.4 Haus der Universität in der Weihenburg., 1602.01.31-1617.01.31 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-UAW/CA 1.3.4
Signatur Archivplan:CA 1.3.4
Titel:Haus der Universität in der Weihenburg.
Entstehungszeitraum:31.01.1602 - 31.01.1617
Schachtelnummer:28
Frühere Signaturen:Reg. Nr. 4
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:8 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Der Universitätssyndicus Petrus Hofmann berichtet dem Rektor und dem Konsistorium, daß er den Leibgedingsbrief zugunsten des Mag. Hubertus für das Haus in der Weihenburg in der Kanzlei gesucht, aber nicht gefunden hat - 31. Jänner 1602.
Der Universitätssyndicus Petrus Hofmann berichtet dem Rektor und dem Konsistorium, daß er die Dokumente über das Haus in der Weihenburg in der Universitätskanzlei nicht gefunden habe. Auf seine Anfrage habe ihm Dr. Perger erklärt, daß das Haus derzeit nicht bewohnbar sei, da es ziemlich baufällig ist - 20. Februar 1602.
[Rückseite]: Der Rektor und das Konsistorium befehlen dem Juristen Veit Siess und dem Mediziner Benedikt Perger, das Haus in der Weihenburg zu besichtigen. Sie sollen Mängel feststellen und prüfen, ob den Bedingungen des Leibgedingsbriefes entsprochen wurde- 23. März 1602.
Der Rektor und das Konsistorium befehlen dem Isaak Seydner, Hofadvokat und Prior des Herzogskollegs und dem Universitätsnotar Petrus Hofmann, das Universitätshaus in der Weihenburg zu überprüfen, da der Inhaber angeblich den Boden seines Hauses mit Fässern belegt hat. Wenn dies der Fall ist, sollen die Fässer entweder fortgebracht werden oder sicher verwahrt werden, so daß bei Feuer kein zu großer Schaden entsteht - 14. Juni 1605.
Isaak Seydner und Petrus Hofmann berichten dem Rektor, dem Superintendenten und dem Konsistorium, daß der Inhaber des Universitätshauses in der Weihenburg, Simon Eberhardt, 43 Fässer vom Händler Rorrer übernommen und auf seinem Boden gelagert habe. Bei Ausbruch eines Feuers würde auch größerer Schaden an den Nachbarhäusern entstehen - 27. Juni 1605.
Kaufvertrag zwischen dem Rektor und Konsistorium als Verkäufer und dem Zinngießer Lorenz Schiernbrandt und seiner Frau Agnes als Käufer. Der Kauf wurde bereits am 29. Mai 1608 beschlossen, der Vertrag wurde aber erst später festgesetzt. Er wurde vom Superintendenten der Universität, Christian Schäffler und dem Juristen Abraham Parth im Beisein des Hofriemers Matthäus Gündter, der als Zeuge für den Käufer auftritt, aufgesetzt. Der Rektor und das Konsistorium verkaufen das Haus in der Weihenburg, das bis jetzt Andreas Maserstifft gehört hat, an Lorenz Schiernbrandt, seine Ehefrau und deren Erben. Der Kaufpreis beträgt 500 fl. rh. und 50 fl. Zentkauf. Die Universität behält die Grundobrigkeit und erteilt deshalb bei Eigentumsänderungen die Gewöhr. Vom Kaufpreis wurden am 8. Oktober 1608 137 fl. bezahlt. Die Käufer haben sich bereit erklärt, von den 413 fl., die noch ausständig sind, 13 fl. gegen die Ausstellung der Gewöhr bar zu erlegen. Die restlichen 400 fl. werden als Burgrecht auf das Haus gelegt und mit 5% verzinst. Die Zinsen sind halbjährlich zu zahlen. Für den Zeitraum vom 29. September 1608 bis 29. September 1612 müssen sie 50 fl. zahlen; künftig sollen sie am 23. April (St. Georg) und am 29. September (St. Michael) jeweils 10 fl. zahlen. Die noch nicht bezahlten Steuern für das Haus werden bis 1608 von der Universität bezahlt und danach vom Käufer. Die Käufer können das Burgrecht ablösen, sie müssen aber die Universität ein halbes Jahr vorher darüber informieren. Da die Universität die Grundobrigkeit über das Haus behält, müssen die Käufer jährlich 12 kr. als Dienst zahlen. Der Vertrag wurde in Anwesenheit der Kommissarien, der Käufer und ihres Rechtsbestandes abgeschlossen. Fr. Schiernbrandt hat Dr. jur. Christoph Faber als Rechtsbeistand gewählt, da sie weder ein Siegel hat noch schreiben kann - 9. August 1613 [kollationierte Abschrift vom 3. September 1613].
Abschrift der Gewöhr: Michael Schiernbradt erhält Nutz
und Gwöhr eines Hauses in der Weihenburg, das zwischen den Häusern des Seilers Hans Pünzger und des Merth Richter liegt. Durch einen königlichen Konsens vom 10. September 1609 und einen Kaufvertrag vom 9. August 1613 wurde es vom Rektor und Konsistorium an Lorenz Schiernbrandt und seine Ehefrau Agnes verkauft. Nach beider Tod ging es in den Besitz des Sohnes Michael Schiernbrandt über; dieser muß der Universität als Grundherrschaft am St. Michaelstag 12 kr. zahlen; das Haus geht in sein volles Eigentum über - Wien, 31. Jänner 1617.
[auf folgendem Blatt]: Auszug aus dem Universitätsgültbuch: am 24. April 1584 erhält Mag. Hubert Luetans, seine Ehefrau Christina und die Kinder Adam, Eva, Lamprecht und Anna das Haus in der Weihenburg als Leibgedinge. Er muß eine jährliche Zahlung von 16 fl. leisten und das Haus in gutem Zustand erhalten. Dieses Haus wurde mit Kaufvertrag vom 9. August 1613 von Lorenz Schiernbrandt erworben. Die Universität behält Grundobrigkeit, weshalb Schiernbrandt eine jährliche Zahlung von 12 kr. zu leisten hat. Die 400 fl., die satzweise auf dem Haus liegen, sind mit 5% zu verzinsen. Die Zinsen von Michaelis 1608 bis 1614 sind verfallen. Anmerkung, daß die Kamaldulenser in ihrem Gewöhrbrief einige Wörter ausgelassen haben.

Weitere Bemerkungen

Bemerkung:Kaufvertrag und Gewöhrsbestägigung waren falsch eingeordnet; waren bei Reg. Nr. 5.
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

URL für diese Verz.-Einheit

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