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AT-UAW/CA 1.3.5 Universitätshaus in der Schulstraße., 1593.06.22-1613.09.20 (Akt)
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-UAW/CA 1.3.5 |
Signatur Archivplan: | CA 1.3.5 |
Titel: | Universitätshaus in der Schulstraße. |
Entstehungszeitraum: | 22.06.1593 - 20.09.1613 |
Schachtelnummer: | 28 |
Frühere Signaturen: | Reg. Nr. 5 |
Vorhanden: | Ja |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 30 fol. |
Archivalienart: | Akt/Dokument |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Protokoll vom 22. Juni 1593, daß einige Inhaber von Universitätsgütern vorgesprochen hätten: Matthias Singer gibt an, daß er seine Urkunde nicht hat und bittet, daß das Leibgedinge für das Haus auch auf seine jetzige Ehefrau ausgedehnt werde; er erklärt sich bereit, das Haus auszubauen. Johann Schlager hat einen Weingarten als Leibgedinge und kann die entsprechende Urkunde vorweisen. Mag. [Hubert Luetans - s. Randbemerkung] hat einen Leibgedingsbrief über ein Haus, aber keinen Revers. Der Revers des Melchior Hofmeir für das "Alseck" wurde erlegt. Der Superintendent hat ein Joch Weingarten "in Khiendt [?]" in Perchtoldsdorf als Leibgedinge und zahlt 5 fl. [als Beilage C gekennzeichnet]. Melchior Klesl verwendet sich beim Rektor und dem Konsistorium zugunsten des Matthias Singer - undatiert; vor 1597. Die Kommissäre Georg Pölsterl, Johannes Khesk[sint?] und Matthias Caepell berichten dem Rektor und dem Konsistorium, daß sie die Erben des Matthias Singer darüber informiert haben, an welchem Tag sie gemeinsam mit dem Universitätsnotar Dr. Capeller und den Handwerkern Andreas und Elias das Haus besichtigen werden. Bei der Besichtigung war Michael Weitgenannt als Ehemann der Agnes anwesend. Die Handwerker haben festgestellt, daß die Arbeiten teilweise durchgeführt wurden - 4. August 1597. Das Konsistorium teilt den Erben des Matthias Singer mit, daß das ihnen überlassene Haus binnen 14 Tagen zu räumen sei und daß die Universität die ihnen zustehende Miete einbehalte, da sie die im Leibgedingsbrief verlangten Bauarbeiten nicht durchgeführt haben [als Beilage D gekennzeichnet] - 11. September 1597. Der Prior des Herzogskolleg, Georg Puecher, und der Universitätssyndicus Petrus Hofmann berichten dem Rektor und dem Konsistorium, daß sie das Universitätshaus, das "domus principis" genannt wird, gemeinsam mit Handwerkern besichtigt haben. Das ganze Haus ist baufällig; bei einem Brand besteht die Gefahr, daß es gänzlich zerstört wird und auch die Bewohner achten nicht sehr auf den Zustand. Weytgenannt soll das Haus erneuern lassen - 6. Februar 1607. [Rückseite]: Der Rektor und das Konsistorium befehlen, daß Michael Weytgenannt das Haus bis Ostern zu räumen hat. Er konnte bis jetzt weder den Revers seines verstorbenen Schwiegervaters Matthias Singer vorweisen noch hat er sich um die Erhaltung des Hauses gekümmert. Beilage A: Der Rektor und das Konsistorium befehlen dem Prior des Herzogskollegs Georg Buecher und den Universitätssyndicus Petrus Hofmann, das Haus in der Schulstraße, das laut Berichten immer mehr verfällt und von unbekannten Leuten bewohnt wird, zu besichtigen und darüber zu berichten - 19. Dezember 1606. Beilage B: Der Maurer Georg Franckh und der Zimmermann Simon Himmelmär bezeugen, daß sie gemeinsam mit dem Prior des Herzogskollegs Georg Buecher und dem Universitätssyndicus das Universitätshaus, das dem Matthias Singer als Leibgedinge überlassen wurden, besichtigt und es für gänzlich baufällig befunden haben - Wien, 3. Februar 1607. Beilage C [verbessert aus A]: Der Rektor Georg Eder, der Superintendent Sigmund von Öedt und das Konsistorium bestätigen, daß Matthias Singer, seine Gattin Elisabetta und ihre Kinder Wolfgang, Agnes und Appolonia das Haus in der Schulstraße, das gegenüber dem Neuberger Hof liegt und "domus principis" genannt wird, als Leibgedinge erhalten. Singer soll das Haus ordentlich instand halten und jährlich zu St. Michael 10 fl. zahlen. Nach dem Tod der fünf erwähnten Personen fällt das Haus wieder an die Universität - Wien, 27. September 1584. |
| Agnes Weitgenanntin und Appolonia Scherzin berichten dem Rektor und dem Konsistorium, daß sie bereits im März 1610 eine Supplik wegen des Hauses in der Schulstraße an die Universität gerichtet haben, aber länger als ein Jahr keine Entscheidung in dieser Sache erhalten haben. Das Konsistorialdekret, das am 11. April an die beiden Schwestern erging, konnte nicht ausgeführt werden, da Appolonia in Wiener Neustadt wohnt und die Sc hwestern deshalb nicht gemeinsam darüber entscheiden konnten. Agnes hat dieses Dekret erst dann erhalten, als sie 1612 mit ihrem Ehemann nach Wien gekommen ist. Die Schwestern wiederholen ihre erste Supplik und bitten, daß das Haus von Kommissären der Universität besichtigt wird - 14. März 1613. Beilage Nr. 1: Agnes Weitgenanntin und Appolonia Scherzin bitten den Rektor und das Konsistorium, daß die Universität ihren Anspruch auf das Haus in der Schulstraße, daß ihren Eltern und ihnen selbst als Leibgedinge überlassen wurde, gegen eine entsprechende Entschädigung an sie abtreten. Sie würden dann das Haus, das in einem sehr schlechten Zustand ist, niederreißen und neu aufbauen lassen - vor 16. März 1610. [Rückseite]: Das Konsistorium beauftragt den Superintendenten sowie den Prior und die Kollegiaten des Herzogskollegs um ihr Gutachten in dieser Angelegenheit - 16. März 1610. Beilage Nr. 2: Agnes Weitgenanntin und Appolonia Scherzin bitten den Rektor und das Konsistorium, bezüglich ihrer Supplik, das Haus in der Schulstraße betreffend, mit Michael Weitgenannt zu verhandeln, da sie ihm eine Vollmacht erteilt haben, deshalb vorzusprechen - undatiert; zwischen 16. März 1610 und 11. April 1611. Beilage Nr. 3: Der Rektor und das Konsistorium teilen Agnes Weitgenanntin und Appolonia Scherzin mit, daß ihr Ansuchen, das Haus in der Schulstraße kaufen zu dürfen, abgelehnt wird. Beider Vater Matthias Singer habe sich im Leibgedingbrief verpflichtet, innerhalb von zwei Jahren verschiedene Bauarbeiten ausführen zu lassen und der Universität einen jährlichen Zins von 10 fl. zu zahlen. Eine Besichtigung des Hauses durch eine Kommission hat ergeben, daß außer dem Keller nichts gebaut wurde. Wenn die Schwestern bis St. Michael nicht die verlangten Bauarbeiten durchführen lassen, wird das Haus eingezogen - 11. April 1611. Beilage Nr. 4: Der Rektor und das Konsistorium teilen Agnes Weitgenanntin mit, daß sie ihr und ihrer Schwester Appolonia das ihnen von ihrem Vater vererbte Leibgedinge aufkündigen, da sie trotz des Konsistorialdekret vom 11. April 1611 nichts zur Renovierung des Hauses unternommen hätten. Auch die Miete, die sie von den Bewohnern eingehoben haben, dürfen sie ab St. Michael 1611 nicht mehr selbst einheben. Diese wird für diese vom Prior des Herzogskollegs zugunsten der Universität eingehoben; danach werden die Mieter gekündigt - 11. Dezember 1612. Kaufvertrag zwischen dem Rektor und Konsistorium als Verkäufer und Michael Weitgenannt und seiner Ehefrau Agnes als Käufer. Bei der Aufsetzung des Vertrags am 13. April 1613 sind der Superintendent Christian Schäffler, der Prior des Dominikanerklosters Petrus Hutner, der Jurist Philipp Pitz, der Mediziner Tobias Piribach, und der Prior des Herzogskollegs Georg Siess sowie die Käufer anwesend. Agnes Weitgenanntin mußte sich mit ihrer Schwester Appolonia Scherzin wegen deren Ansprüche auf das Leibgedinge einigen; Appolonia hat ihre Ansprüche zugunsten der Schwester aufgegeben. Der Rektor und Konsistorium verkaufen das Haus in der Schulstraße, das gegenüber dem Neuberger Hof liegt und "domus principis" genannt wird, für 500 fl. Rh.. Auch bei |
| künftigen Eigentümerwechsel stellt die Universität die Gewöhr aus. Weitgenannt soll am kommenden St. Georgstag dem Prior des Herzogskollegs 100 fl. bar aushändigen; die restlichen 400 fl. werden als Burgrecht mit 5% Zinsen auf das Haus gelegt. Die erste Rate ist am Michaelstag 1613 fällig; Weitgenannt soll auch die ausständigen Steuern zahlen. Die Käufer können das Burgrecht ablösen, wenn sie es sechs Monate vorher bekanntgeben. Da die Universität die Grundobrigkeit besitzt, muß Weitgenannt der Universität jährlich 12 Pfennige Dienst zahlen - 13. April 1613. Die Kommissarien Christian Schäffler, Petrus Hutner, Philipp Pitzan, Tobias Piribach und Georg Siess berichten dem Rektor und dem Konsistorium, daß sie das "domus principis" in der Schulstraße besichtigt haben und die derzeitigen Inhaber des Leibgedinges, die Erben des Matthias Singer, vorgeladen haben. Sie haben ihnen erklärt, daß das Haus eingezogen wird, da weder ihr Vater noch sie den Revers vorgewiesen haben und daß sie die notwendigen Reparaturkosten bezahlen müssen. Darauf haben die Inhaber erklärt, das Haus kaufen zu wollen. Sie würden den Kaufpreis als Satzbrief auf das Haus legen. Um dieses Geschäft abzuschließen, müsste die landesfürstliche Erlaubnis eingeholt werden, der Kauf protokolliert und eine Abschrift durch den Prior des Herzogskollegs in das Gültbuch eingetragen werden. Danach könnte die Gewöhr und ein Satzbrief über 400 fl. ausgestellt werden. Die 100 fl., die Weitgenannt bereits erlegt hat, sollen als Burgrecht angelegt werden. Der Rektor wird gebeten, eine Entscheidung zu treffen - 20. September 1613. |
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Weitere Bemerkungen |
Bemerkung: | Vgl. auch CA 1. 3. 4. |
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Deskriptoren |
Einträge: | Piribach, Tobias < Pierpach, Mediziner; Wien, Universität > (-10.12.1620) (Person\P) |
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Behältnisse |
Anzahl: | 1 |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=21482 |
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