AT-UAW/CA 1.3.12 Kontrolle von Rechnungen der Bursen und des Herzogskollegs sowie der Lehrtätigkeit von Professoren., 1555.06.08-1557.12.07 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-UAW/CA 1.3.12
Signatur Archivplan:CA 1.3.12
Titel:Kontrolle von Rechnungen der Bursen und des Herzogskollegs sowie der Lehrtätigkeit von Professoren.
Entstehungszeitraum:08.06.1555 - 07.12.1557
Schachtelnummer:28
Frühere Signaturen:Reg. Nr. 12
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:17 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Der Rektor und das Konsistorium bitten die Niederösterreichische Regierung im Bestimmung von Kommissarien, um die Rechnungen der Prioren des Herzogskollegs zu überprüfen - vor 8. Juni 1555.
[Rückseite]: Die Doktoren Sigmund Öder und Christoph Entzianer werden zu Kommissarien bestimmt - 8. Juni 1555.
Der Rektor und das Konsistorium berichten der Niederösterreichischen Regierung, daß sie den geforderten Bericht über die Abrechnung der Bursen und die Lehrtätigkeit einiger Professoren noch nicht abgeben konnten, da das Dekret vom 9. Oktober erst spät vorgelegt wurde. Der vorige Rektor hatte es verlegt und deshalb wurde es erst nach der Wahl eines neuen Rektors an das Konsistorium weitergereicht. Der Bericht über das von Dr. Perlacher testamentarisch verfügt Stipendium wurde bereits eingefordert, aber bis jetzt noch nicht abgegeben. Der Bericht über die Abrechnungen der Lamm- und Bruckburse wurde Mag. Lucas [Guettenfelder] befohlen - 16. November 1557.
Der Rektor, der Superintendent und das Konsistorium berichten der Niederösterreichischen Regierung, daß sie dem Mag. Guettenfeld eine Abschrift des Regierungsdekrets und den Befehl, die Abrechnungen über die Lamm- und die Bruckburse zu machen, zugestellt haben, aber noch nichts erhalten haben. Wegen der Lehrtätigkeit der Professoren Plancus und Zadesius legen sie den Bericht des Priors des Herzogskollegs und die Entschuldungen bei [Konzept und Reinschrift] - 7. Dezember 1557.
[Rückseite der Reinschrift]: Die Niederösterreichische Regierung verfügt, daß sich der Rektor und das Konsistorium wegen der Rechnungen bei den dafür zuständigen Kommissarien melden sollen. Lucas Guettenfelder soll die Rechnungen der Lamm - und Bruckburse abgeben abgeben und die Kommissarien sollen rechtzeitig davon verständigt werden. Die Anschuldigungen gegen Dr. Plancus und Mag. Zadesius können als erledigt betrachtet werden. Die Rechnungen der Prioren des Herzogskollegs sollen ebenfalls von den Kommissarien überprüft werden - undatiert; um 7. Dezember 1557.
Beilage A: Der Rektor und das Konsistorium schicken dem Dekan der Philosophischen Fakultät, Mag. Guettenfelder, die Abschrift des Regierungsdekrets vom 1. September 1557 und befehlen ihm, die darin enthaltenen Bestimmungen zu befolgen - 9. November 1557.
Beilage B: Der Rektor und das Konsistorium befehlen dem Dekan der Philosophischen Fakultät nochmals, die Abrechnungen über die Lamm- und die Bruckburse binnen 14 Tagen abzugeben - 2. Dezember 1557.
Beilage C: Der Prior des Herzogskollegs, Andreas Dadius, berichtet dem Rektor und dem Konsistorium, daß Dr. Plancus und Mag. Laurentius ihre Lehrtätigkeit ausüben und zählt auf, wie viele Vorlesungen sie gehalten haben. Über die Anzahl der Hörer kann er nichts genaues sagen. Über ihre Gewissenhaftigkeit und die verwendeten Bücher sollten am besten die Hörer befragt werden. Dadius legt den Lektionskatalog für nächstes Jahr bei, den er von Mag. Walther erbeten hat - undatiert; vor 7. Dezember 1557.
Beilagen zum Bericht des Andreas Dadius: Aufstellung der Zahl der Lektionen, die die Professoren in der Zeit vom 24. März bis 24. Juni 1557 zu halten hatten.
Der Prior des Herzogskollegs gibt an, daß Dr. Plancus im ersten Quatember 28 Lektionen, im zweiten 20 und im dritten 22 Lektionen gehalten hat. Er hat ca. 4 - 5 Hörer. Mag. Zadesius hat 35, 17 und 28 Lektionen gehalten; er hat 3 - 4 oder auch mehr Hörer. Über die Genauigkeit und den Fortschritt im Lehrstoff sollen die Hörer befragt werden. Weiters gibt er an, über welche Bücher Mag. Zadesius im letzten Jahr gelesen hat.
Beilage D: Dr. Andreas Plancus nimmt gegenüber dem Rektor und dem Konsistorium Stellung zu dem bei der Niederösterreichischen Regierung erhobenen Vorwurf, er würde seine Vorlesungsverpflichtung nur ungenügend erfüllen. Er erklärt, daß die Verhinderung darauf zurückzuführen seien, daß ihn Dr. Paul Scaliz während der Vorlesungszeiten vor den Rektor Lucas Guettenfelder zitiert habe. Er habe den Rektor gebeten, daß er Dr. Scaliz anweise, ihn nicht mehr während der Vorlesungszeiten vorzuladen. Außerdem wurde er zu Fakultätsversammlungen gebeten. Bei Disputationen, Promotionen und ähnlichen Anlässe werden die Vorlesungen ohnedies ausgesetzt. Er ist darüber erstaunt, daß der Denunziant sich unter Umgehung des Konsistoriums an die Regierung gewandt habe und meint, daß die Anschuldigung vermutlich von einem Neider erhoben wurde. Wegen des erhobenen Vorwurfs habe ihm der Superintendent Johann Gesell sein ihm zustehendes Gehalt nicht ausbezahlt. Weiters gibt Plancus an, einige Male etwas zu spät zur Vorlesung gekommen zu sein, weil er von seiner Wohnung aus die Uhr nicht genau höre. Diese Zeit habe er aber meist am Ende der Vorlesungszeit wieder eingebracht. Wegen seines Zuspätkommens wurde vermerkt, daß er gar nicht gelesen habe. Am Fest des Hl Johannes wurde ebenfalls vermerkt, daß er nicht gelesen habe. Er erinnert, daß an diesem Tag üblicherweise nur dann Vorlesungen gehalten werden, wenn der Professor eine versäumte Stunde einzubringen hat und meint, daß die Personen, die die Lehrtätigkeit der Professoren kontrollieren, besser über die Vorlesungszeiten informiert sein sollten. Schließlich verweist darauf, daß er seit 13 Jahren an der Universität Vorlesungen hält und wissenschaftliche Arbeiten veröffentlicht hat. Er bittet den Rektor und das Konsistorium, ihn gegen diese ungerechtfertigten Anschuldigungen zu verteidigen und dafür zu sorgen, daß ihm der Superintendent sein Gehalt auszahle - 19. November 1557.
Beilage E: Mag. Laurenz Zadesius berichtet dem Rektor, dem Superintendenten und dem Konsistorium, daß er vor der Weinlese vom damaligen Rektor Lucas [erg. Guettenfelder] informiert wurde, daß er wegen angeblicher Nachlässigkeit bei seiner Lehrtätigkeit bei der Regierung angezeigt wurde. Er gibt zu, daß er im vorigen Quatember einige Tage nicht anwesend war; der Superintendent wäre aber darüber informiert gewesen. Außerdem hat er die vorgesehenen Bücher gelesen; als Zeugen dafür nennt er Dr. Fabricius und Mag. Nathaniel. Außerdem überschneiden sich seine Vorlesungen mit denen des Dr. Paul Schulicius [?]. Bis zu dem Zeitpunkt, als Dr. Villinius anstelle des Dr. Paulus die Vorlesungen hielt, hat er nicht mehr als 12 Tage versäumt. Er bittet um Entschuldigung für die Ungelegenheiten, die daraus entstanden sind - undatiert; vor 7. Dezember 1557.
Notizen zur Vorlesungstätigkeit von Dr. Plancus [?] von April bis Juni 1557.

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier

Weitere Bemerkungen

Bemerkung:Im Elench unter "8. Juni 1655" gereiht.
 

Deskriptoren

Einträge:  Dadius, Andreas < Kieboom, Philosoph, Mediziner; Wien, Universität > (-15.09.1583) (Person\D)
  Fabricius, Paulus < Mathematiker, Astronom; Wien, Universität > (1529-20.04.1589) (Person\F)
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

URL für diese Verz.-Einheit

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