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AT-UAW/CA 1.1.105 Musikalische Betreuung der Messen der Congregatio maior - Übergabe der Universitätskirche an die Universität., 1735.03.07-1779 (Akt)
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-UAW/CA 1.1.105 |
Signatur Archivplan: | CA 1.1.105 |
Titel: | Musikalische Betreuung der Messen der Congregatio maior - Übergabe der Universitätskirche an die Universität. |
Entstehungszeitraum: | 07.03.1735 - 1779 |
Schachtelnummer: | 16 |
Frühere Signaturen: | Reg. Nr. 28 |
Vorhanden: | Ja |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 16 fol. |
Archivalienart: | Akt/Dokument |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Der Präses der Congregatio maior, Joseph Ritter und der Leiter des Seminars, Lambert Mayerhauser schließen im Beisein des Provinzials und des Rektors des akademischen Kollegs einen Vertrag über ein Darlehen von 1000 fl. 1727 hatte der damalige Seminarleiter Franz Wagner ein Darlehen in der Höhe von 1000 fl. mit einem jährlichen Interesse von 3% aufgenommen. Die Sicherheit stellte eine Hypothek auf die Güter des Seminars dar. Dieses Darlehen wurde aber nicht ausbezahlt. Nun verpflichtet sich die Kongregation, dem Seminar 1000 fl. zu überlassen. Das Seminar dagegen verpflichtet sich zu unentgeltlichen Musikdiensten für die Kongregation; dies gilt für die Prozessionen nach Hernals und Hietzing, zu den wichtigsten Feiertagen wie Mariä Himmelfahrt oder Mariä Verkündigung oder für die Totenfeiern für verstorbene Kongregationsmitglieder. Von dieser Verpflichtung kann das Seminar nicht entbunden werden. Erst bei Rückzahlung des Kapitals erlischt der Vertrag. Erfolgt die Rückzahlung innerhalb von 2 Jahren, soll die Kongregation die Musikdienste bezahlen - Wien, 7. März 1735. Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Rektor und Konsistorium mit, daß bezüglich der unentgeltlichen Musikleistungen des Seminars keine zusätzliche Versicherung notwendig ist, sondern daß dieser Vertrag weiter aufrecht bleibe - Wien, 12. Mai 1775. Der Rektor und das Konsistorium ordinarium bitten den Direktor, den Dekan und die Philosophische Fakultät um die Stellungnahme, ob die Professoren den Gottesdienst an der ehemaligen Jesuitenkirche versehen können, da durch ein Regierungsdekret vom 19. September 1777 bestimmt wurde, daß die Kirche der Universität zugedacht ist, aber daß die Professoren den Gottesdienst zu versehen haben, wenn dafür keine ehemaligen Jesuiten mehr da sind - 8. Oktober 1777. [Notiz, daß gleichlautendes Dekret an die Theologische Fakultät geschickt werden soll]. [anschließend]: Der Rektor und das Konsistorium ordinarium bitten den Direktor humaniorum Gratian Marx um seine Stellungnahme, ob die ihm unterstehenden Lehrer Gottesdienste in der ehemaligen Jesuitenkirche halten können - 8. Oktober 1777. Der Superior der Hieronymitaner, Andreas à S. Cruce erklärt, daß sein Orden die Überlassung des St. Anna - Klosters als ausreichend betrachte. Sollten sie auch die Jesuitenkirche und das Kollegsgebäude erhalten, so bitten sie um die Versicherung, daß sie im Falle einer späteren Abtretung dieser Gebäude entschädigt würden. Wieters bitten sie, daß ihnen auch der an die Kirche anstoßende Trakt sowie die nötigen Geldmittel überlassen werden. Schließlich ersuchen sie, daß die Bezahlung für die Prediger und Katecheten nicht von ihnen getragen werden müsse - 16. Februar 1779. Die Universität bittet die Kaiserin in einem Promemoria um die Bewilligung einer jährlichen Zahlung von 600 fl. für die Universitätskirche. Die Universität hat sich bei der Übernahme der Kirche verpflichtet, die Pensionen für vier ehemalige Jesuiten zu bezahlen. Nun wurde auch noch der Exjesuit Jacob Gartner an die Universität verwiesen. Wenn nun auch noch dessen Pension aus dem Kirchenkapital zu bezahlen sei, könne man keine gestiftete Messen mehr halten, obwohl für diese Geistlichen bereits ein zusätzliches Kapital aus dem Studienfond bzw. ein Legat aus der Verlassenschaft des Joseph Carl König bestimmt sei. Deshalb bittet die Universität um die Bewilligung dieser zusätzlichen 600 fl. - undatiert [1779]. Beilage A: Verzeichnis der Kapitalien an der Universitätskirche. Spezifikation A (zur Beilage A gehörig): Aufstellung der Ausgaben für die Bezahlung des Meßners und des Kirchendieners, der Kosten für Meßwein, Hostien, Reinigungskosten und Reparaturen der Kirchenausstattung. |
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Weitere Bemerkungen |
Bemerkung: | Promemoria: vgl. CA 1. 1. 32, fol. 83 fol. - ist Konzept zu vorliegendem Promemoria. |
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Behältnisse |
Anzahl: | 1 |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=21621 |
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