Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-UAW/CA 1.1.106 |
Signatur Archivplan: | CA 1.1.106 |
Titel: | Anwesenheit der Fakultätsmitglieder bei Universitätsfesten. |
Entstehungszeitraum: | 25.01.1776 - 19.06.1776 |
Schachtelnummer: | 16 |
Frühere Signaturen: | Reg. Nr. 29 |
Vorhanden: | Ja |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 10 fol. |
Archivalienart: | Akt/Dokument |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Der Dekan der Juridischen Fakultät bittet den Rektor und das Konsistorium ordinarium, das Konsistorialdekret vom 27. November wieder aufzuheben. In diesem dekret werden diejenigen Fakultätsmitgliedern, die weniger als 12 Jahre der Fakultät angehören, verpflichtet, bei Universitätsfeiern zu erscheinen. Widrigenfalls drohe ihnen eine Geldstrafe. Die Fakultät erklärt, daß dieses Dekret ungerechtfertigt sei, da gerade die jüngeren Mitglieder der Fakultät wegen ihrer beruflichen Verpflichtungen keine Zeit hätten, zu den Feiern zu kommen. Ihre Abwesenheit stelle aber keine Mißachtung der Universität dar. Außerdem solle eine derartige Verpflichtung für alle Fakultätsangehörigen und nicht nur für einen Teil gelten. Schließlich meinen sie, daß diese Verordnung für Universitätsangehörige nicht passend sei; solche Verordnungen finden sich lediglich bei Zünften. Auch die Tatsache, daß der Pedell die Aufsicht über die Anwesenheit führt, sei der Würde der Universität abträglich - 25. Jänner 1776. Der Rektor und das Konsistorium ordinarium teilen den Dekanen der vier Fakultäten mit, daß die Fakultätsmitglieder künftig bei sämtlichen Universitäts-, Fakultäts- und Nationsfesten anwesend zu sein haben - Wien, 19. Juni 1776. |
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Behältnisse |
Anzahl: | 1 |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=21625 |
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