AT-UAW/CA 1.1.112 Zusammenlegung der Fakultäts- bzw. Nationsfeste zu je einem jährlichen Fest., 1777.07.02-1777.08.22 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-UAW/CA 1.1.112
Signatur Archivplan:CA 1.1.112
Titel:Zusammenlegung der Fakultäts- bzw. Nationsfeste zu je einem jährlichen Fest.
Entstehungszeitraum:02.07.1777 - 22.08.1777
Schachtelnummer:16
Frühere Signaturen:Reg. Nr. 35
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:20 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Der Rektor und das Konsistorium ordinarium bittet die Direktoren und Dekane der vier Fakultäten bzw. die Prokuratoren der vier Nationen um Berichte, ob die Fakultäten und Nationen künftig nur mehr je ein Fest in der akademischen Kirche abhalten wollen, da derzeit die Feste nur sehr schlecht besucht sind. Der Anlaß für diese Überlegung war die Anfrage des Kapellmeisters von St. Stephan, Leopold Hofmann, ob die Nationsfeste auch künftig in St. Stephan stattfinden werden - Wien, 2. Juli 1777.
Der Dekan der Theologischen Fakultät, Franz Capler, berichtet, daß die Mitglieder der Theologischen Fakultät den bisherigen Festtag des Fakultätsheiligen beibehalten wollen, da das Konsistorium noch keine genauen Vorschläge über den Ablauf eines gemeinsamen Fakultätsfestes gemacht hat. Außerdem seien bei der Feier der Theologischen Fakultät immer eine große Zahl von Fakultätsangehörigen vertreten. Gegen eine Feier in der akademischen Kirche sei nichts einzuwenden - 18. August 1777.
Der Direktor und der Dekan der Juridischen Fakultät berichten dem Rektor und Konsistorium, daß sich die Juridischen Fakultät mit den Vorschlägen des Konsistoriums einverstanden erklärt - 20. August 1777.
Der Dekan der Medizinischen Fakultät berichtet dem Rektor und Konsistorium ordinarium, daß die Medizinische Fakultät mit den Vorschlägen des Konsistoriums einverstanden sei - undatiert.
Der Dekan der Philosophischen Fakultät berichtet dem Rektor und dem Konsistorium ordinarium, daß die Fakultät prinzipiell mit den Vorschlägen des Konsistoriums einverstanden ist. Sie schlagen vor, daß jedes Jahr eine andere Fakultät bzw. Nation das Fest ihres Schutzheiligen in der Universitätskirche feiert. Die Drucklegung der Reden halten sie nicht für notwendig, sondern meinen, daß man dieses Geld besser für die Ausgaben für die Messen verwenden solle. Schließlich fragen sie, ob die Vorschläge des Konsistoriums sich auch auf die Totenfeiern für verstorbene Fakultätsangehörige beziehen oder ob in diesen Fällen die Feiern wie bisher stattfinden sollen - 29. Juli 1777.
Der Prokurator der Österreichischen Nation, Joseph Habermann, berichtet dem Rektor und Konsistorium, daß die Mitglieder der Nation mit den Vorschlägen des Konsistoriums einverstanden sind - 30. Juli 1777.
Der Prokurator der Rheinischen Nation, Michael Opitz, berichtet dem Rektor und Konsistorium, daß die Mitglieder der Nation sich für die Beibehaltung eines jährlichen Nationsfestes ausgesprochen haben. Weiters sind sie dafür, diese Feste auch in Zukunft in St. Stephan zu begehen, da ihnen diese Kirche als angemessenerer Rahmen dafür erscheint und die Kosten für die Feiern dort nicht so hoch sind - 7. August 1777.
Der Prokurator der Ungarischen Nation, Melchior Hayduschitz, berichtet dem Rektor und Konsistorium, daß die Mitglieder der Nation nicht mit einem jährlichen Fest für alle Nationen einverstanden sind. Allerdings sind sie dafür, die Feiern künftig in der akademischen Kirche zu begehen - undatiert.
Der Prokurator der Sächsischen Nation, Karl Böhm, berichtet dem Rektor und dem Konsistorium ordinarium, daß die Mitglieder der Nation mit den Vorschlägen des Konsistoriums einverstanden sind. Sie sprechen sich dafür aus, daß jedes Jahr der Schutzheilige einer anderen Nation geehrt wird - 7. August 1777.
Der Rektor und das Konsistorium ordinarium teilen dem Direktor der theologischen Studien und der Theologischen Fakultät mit, daß die Fakultäten und Nationen mit der Transferierung der Fakultäts- und Nationsfeste in die Universitätskirche prinzipiell einverstanden waren. Die Frage, ob die
Fakultäten und Nationen ihre Feste getrennt feiern oder sie zusammenlegen wollen, bleibt ihnen überlassen. Auch die Drucklegung von Reden bleibt jeder Fakultät bzw. Nation selbst überlassen - Wien, 22. August 1777.
[anschließend]: Notiz, daß gleichlautende Dekrete auch an die Prokuratoren der vier Nationen gerichtet werden sollen - Wien, 22. August 1777.
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=21665
 

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