AT-UAW/CA 1.3.44 Ausstellung des Raitbriefes für die Erben des Rektors Johann Bertrand von Mayr bezüglich dessen Ausgaben für Bauarbeiten am Universitätsgebäude., 1721.02.14-1726.01.29 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-UAW/CA 1.3.44
Signatur Archivplan:CA 1.3.44
Titel:Ausstellung des Raitbriefes für die Erben des Rektors Johann Bertrand von Mayr bezüglich dessen Ausgaben für Bauarbeiten am Universitätsgebäude.
Entstehungszeitraum:14.02.1721 - 29.01.1726
Schachtelnummer:28
Frühere Signaturen:Reg. Nr. 44
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:35 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Franz Alexander Härtl schickt dem Rektor und dem Konsistorium die Rechnung über jene 2095 fl. 44 kr., die der ehemalige Rektor Johann Bertrand von Mayr für die Bauarbeiten am Universitätsgebäude empfangen hat und bittet für die Erben um die Erteilung des Raitbriefes - 14. Februar 1721.
Beilage A: Aufstellung über die Summe, die der damalige Rektor Johann Bertrand von Mayr vom Universitätsquästor für die Bauarbeiten am Universitätsgebäude im Jahr 1720 empfangen hat - undatiert; vor 14. Februar 1721.
Beilagen zur Abrechnung über die Ausgaben Mayrs:
Nr. 1: Der Maurer Christian Alexander Öttl bestätigt, daß er vom Rektor 300 fl. für Reparaturarbeiten am Universitätsgebäude erhalten hat - Wien, 18. Mai 1720.
Nr. 2: Der Maurer Christian Alexander Öttl bestätigt, daß er am 13. April vom verstorbenen Rektor Johann Bertrand von Mayr 300 fl. für Reparaturarbeiten am Universitätsgebäude erhalten hat - Wien, 15. Dezember 1720.
Nr. 3: Der Zimmermann Paul Triendel bestätigt, daß er vom Rektor 200 fl. für Reparaturarbeiten am Universitätsgebäude "in der untern Beckher Strassen bey denen untern Jesuiten" erhalten hat - Wien, 6. Juli 1720.
Nr. 4: Der Maurer Christian Alexander Öttl bestätigt, daß er vom Universitätsquästor 300 fl. für Reparaturarbeiten am Universitätsgebäude "Negst denen Jesuitern" erhalten hat - Wien, 7. Juli 1720.
Nr. 5: Der Plattenversilberer Johann David Knoll bestätigt, daß er für eine Lieferung von Marmorplatten für das Universitätshaus 27 fl. 12 kr. erhalten hat - Wien, 14. Juli 1720.
Nr. 6: Der Maurer Christian Alexander Öttl bestätigt, daß der Schließenbauer Thomas Walner für eine Lieferung 38 fl. 30 kr. erhalten hat - Wien, 30. Juli 1720.
Nr. 7: Der Steinmetz Johann Carl Trummer bestätigt, daß er für Arbeiten an der Stiege und weitere Steinmetzarbeiten 200 fl. erhalten hat - Wien, 31. Juli 1720.
Nr. 8: Der Tischler Joseph Hauser bestätigt, daß er vom Universitätsquästor 100 fl. für Tischlerarbeiten erhalten hat - Wien, 3. August 1720.
Nr. 9: Der Rektor Johann Conrad von Kramern bestätigt, daß Dr. Härtl eine Abrechnung über 10 fl. aus der Mayerschen Verlassenschaft entnommen hat - Wien, 19. September 1720.
Nr. 10: Der Universitätsquästor Johann Ulrich Büchsenmaister bestätigt, daß ihm Franz Alexander Härtl als Vormund der Mayrschen Kinder 447 fl. 14 kr. ausgehändigt hat - 25. November 1720.
Franz Alexander Härtl schickt dem Rektor und dem Konsistorium die verlangte Erläuterung zu den Mängeln der Rechnung und bittet um die baldige Erledigung der Sache - 9. Juni 1722.
Beilage A: Der Rektor und das Konsistorium befehlen dem Franz Alexander Härtl, die verlangte Erläuterung zu den Mängeln in der Abrechnung über die Bauarbeiten am Universitätshaus binnen drei Tagen abzugeben [kollationierte Abschrift vom 2. Juni 1722; erstellt durch den Universitätssyndicus Anton Roman von Öttl] - 28. April 1722.
Beilage B: Mängel in der Rechnung, die von den Erben des Dr. Mayr bezüglich der Bauarbeiten im Universitätshaus gestellt wurde. Ein Betrag von 97 fl. 48 kr. ist nicht näher belegt. Der Vormund soll die Quittungen für 10 fl., die dem Herrn von Crammer gezahlt wurden sowie der 447 fl. 14 kr., die der Vormund dem Universitätsquästor gezahlt hat, beibringen. Die anläßlich der Verhandlung angesetzten 75 fl. werden nicht anerkannt, da in den Rechnungenn des Quästors ausgewiesen wird, daß diese Summe bezahlt wurde [kollationierte Abschrift vom 2. Juni 1722; erstellt durch den Universitätssyndicus Anton Roman von Öttl] - Wien, 18. Juni 1721.
Beilage C: Franz Alexander Härtl gibt an, daß der Betrag von 97 fl. 48 kr. deshalb ohne Quittung aufscheint, da der damalige Rektor Mayr sich nicht selbst eine Quittung ausstellen konnte. Es sei ihm nicht bekannt, daß Mayr erklärt habe, sämtliche Fuhren gratis zu erledigen. Für den Kauf des notwendigen Materials gäbe es keine Quittungen; doch könne auch niemand anderer diese vorweisen. Außerdem sei die veranschlagte Summe zu gering, als d aß man Betrug annehmen könne. Er verweist auf die Verdienste Mayrs bei den Bauarbeiten. Die Quittungen über 10 fl. bzw. 447 fl. 14 kr. werden beigelegt. Bezüglich der 75 fl. verlangt er die Vorweisung der Quittung des Quästors - Wien, 1. Juni 1722.
Beilagen zur Erläuterung:
Beilage A: Der Universitätsquästor Johann Ulrich Büchsenmaister bestätigt, daß ihm Franz Alexander Härtl, der Vormund der Kinder Johann Bertrand Mayrs, ihm 447 fl. 14 kr. bezahlt habe [kollationierte Abschrift vom 2. Juni 1722; erstellt durch den Universitätssyndicus Anton Roman von Öttl] - 25. November 1720.
Beilage B: Der Rektor Johann Conrad von Kramern bestätigt, daß Dr. Härtl eine Abrechnung über 10 fl. aus der Mayerschen Verlassenschaft entnommen hat [kollationierte Abschrift vom 2. Juni 1722; erstellt durch den Universitätssyndicus Anton Roman von Öttl] - Wien, 19. September 1720.
Die Kommissarien erklären, daß die trotz der Erläuterung vom 1. Juni 1722 die in Rechnung gestellten 97 fl. 48 kr. als nicht belegt gelten müssen, da in den Rechnungen des Maurermeisters Öttl auch die Beschaffung von Baumaterial angegeben wurde. Die für das Fronleichnamsfest aufgewandten 75 fl. sind ebenfalls nicht belegt. Die Mayrschen Erben schulden der Universität somit 172 fl. 48 kr. - Wien, 28. September 1722.
Der Vormund der Mayrschen Kinder, Härtl, schickt dem Rektor und dem Konsistorium die geforderte nochmalige Mängelerläuterung und bittet um protokollarische Erfassung - 26. November 1723.
Beilage A: Der Rektor und das Konsistorium befehlen dem Vormund der Mayrschen Kinder, Franz Alexander Härtl, den Bericht über die nochmals beanstandeten Mängel der Rechungen Mayrs abzugeben - 24. September 1723.
Beilage B: Die Witwe Mayrs, Anna Franziska und der Vormund der Kinder Mayrs, Härtl bitten den Rektor und das Konsistorium, die fehlende Quittung über 97 fl. 48 kr. wegen der Verdienste Mayrs um die Universität nachzusehen. Ebenso bitten sie auch, ihnen die Zahlung der 75 fl., deren Richtigkeit sie anerkennen, zu erlassen - Wien, 6. November 1723.
Die Kommissarien Joseph Paul Pock und Johann Ulrich Büchsenmaister berichten dem Rektor und dem Konsistorium, daß die Prüfung der Rechnungen des verstorbenen Rektors Mayr für die Ausgaben für die Reparaturen im Universitätshaus in der Höhe von 5095 fl. 44 kr. überprüft wurden und daß bei einem Posten über 97 fl. 48 kr. für die Beschaffung und den Transport von Baumaterial die Belege fehlen. Dieser Posten wurde laut der Rechnung von Mayr aus eigener Tasche bezahlt; die Kommissarien merken an, daß er sich dies leicht hätte bestätigen können. Die Zahlung von 75 fl. für ein Essen am Fronleichnamsfest ist durch die Quästoratsrechnung von 1720 nachgewiesen. Die Kommissarien meinen, daß der erbetene Raitbrief erst nach Bezahlung dieser offenen Beträge erfolgen sollte [Original und gekürzte Abschrift vom 7. März 1726; erstellt durch den Universitätssyndicus Joseph Theodor Reytmayr] - 17. August 1725.
[Rückseite]: Der Rektor und das Konsistorium verfügen, daß die Erben des Dr. von Mayr die Belege für die 97 fl. 48 kr. für den Transport von Baumaterial und die 75 fl. für das
Fronleichnamsfest innerhalb von 6 Wochen 3 Tagen nachreichen sollen oder diese Summe bezahlen müssen - 7. September 1725.
Die Witwe und die Erben Mayrs bitten den Rektor und das Konsistorium, ihnen die Zahlung der offenen 172 fl. 48 kr. zu erlassen, die ihnen angefohlen wurde, wenn sie nicht binnen sechs Wochen Belege über diese Zahlungen vorweisen können. Sie verweisen auf die zahlreichen Verdienste Mayrs; er habe sich v.a. für die Bauarbeiten sehr eingesetzt. Bei der Bezahlung kleinerer Rechnungen habe er die Beträge oft aus eigener Tasche vorgestreckt, dafür aber keine Quittungen ausgestellt. Die Zahlung der offenen Summe würde wegen des geringen Erbes zu Belastungen führen - 29. Jänner 1726.
[Rückseite]: Der Rektor und das Konsistorium verfügen, daß der offene Betrag nicht weiter verlangt wird und daß den Erben das Abso lutorium auszustellen ist - 29. Jänner 1726.

Weitere Bemerkungen

Bemerkung:In Bericht der Kommissarien vom 17. August 1725 wird Ausgabe für Bauarbeiten mit 5095 fl. 44kr. angegeben; verm. Abschreibfehler - in Bericht Härtls und Rechnung 2095 fl. 44 kr.
 

Deskriptoren

Einträge:  Büchsenmeister, Johann Ulrich < Quästor; Wien, Universität > (-26.04.1728) (Person\B)
  Mayr von Mayersfeld, Johannes Bertrand < Jurist; Wien, Universität > (24.06.1676-15.08.1720) (Person\M)
  Kramern, Johann Konrad Edler von < Jurist; Wien, Universität > (-23.05.1740) (Person\K)
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

URL für diese Verz.-Einheit

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