AT-UAW/CA 2.0.59 Prüfung der Stiftungsrechnungen für 1737 durch das Raitkollegium., 1738.10.17-1738.12.09 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-UAW/CA 2.0.59
Signatur Archivplan:CA 2.0.59
Titel:Prüfung der Stiftungsrechnungen für 1737 durch das Raitkollegium.
Entstehungszeitraum:17.10.1738 - 09.12.1738
Schachtelnummer:39
Frühere Signaturen:Reg. Nr. 59
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:62 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Das Raitkollegium berichtet dem Rektor und dem Konsistorium, daß ihnen befohlen wurde, die Stiftungsrechnungen jeweils in den Schnittferien zu kontrollieren und den Bericht darüber binnen 14 Tagen nach Ferienende an das Konsistorium zu schicken. Die Assesoren und der Notar des Raitkollegiums sollen je 14 fl., der Direktor 30 fl., der Universitätssyndicus 12 fl. und der Pedell 8 fl. erhalten. Sie haben die Stiftungsrechnungen, soweit sie ihnen rechtzeitig zugeschickt, durchgesehen; allerdings haben einige Superintendenten die Rechnungen unvollständig abgegeben. Die Raittaxen von 30 fl. bzw. 14 fl. werden als zu gering angesehen, v.a. da wesentlich mehr Arbeit als früher zu erledigen ist. Sie haben sich deshalb an die Untersuchungskommission in Stiftungssachen gewandt, deren Entscheidung noch offen ist. Sie bitten das Konsistorium, daß bis zur Entscheidung noch die früheren Taxen bezahlt werden. Die Stiftungsrechnungen wurden in drei Kategorien geteilt: Rechnungen, die höchstens kleine und unwesentliche Mängel aufweisen, Rechnungen, die Mängel aufweisen, die erläutert werden müssen und schließlich jene Stiftungen, die keine Rechnungen gelegt haben. In die erste Kategorie fallen die Rechnungen der Engelhartischen, der Geislerischen, Philippinischen, der Rosenburse, der Rumpfschen, Steinstrasserischen, Stromanzischen und Stupanischen Stiftungen. In die zweite Kategorie fallen die Rechnungen der Bricci - Ramingischen, der Gerdeschen, der Knafflischen, der Mayzenischen, der Molitorischen, Olaiischen, Pacherischen, der Salzerischen und Scheuermannischen Stiftung sowie des Goldbergs, der Haidenburse, der Lammburse, der Lilienburse und des Seminars der Hll. Ignatius und Pankratius. Die Superintendenten der Kilber - Villinischen, der Zwergerischen, der Zwirschlagischen und der Peter Fabrischen Stiftung haben keine Rechnungen abgegeben, weil sie erst kürzer als ein Jahr im Amt sind. Anschließend wird nochmals angemerkt, daß die neu festgelegten Raittaxen zu niedrig sind. Vor einigen Jahren waren noch weit weniger Stiftungsrechnungen zu kontrollieren und die Taxen waren damals höher; deshalb ist es nicht gerechtfertigt, daß nun die Taxen heruntergesetzt wurden. Der Gesamtüberschuß sämtlicher Stiftungen beträgt 3590 fl. 9 kr.; wenn jede Stiftung einen Teil dieses Überschusses an das Raitkollegium abgibt, würden sie insgesamt 565 fl. erhalten. Davon könnte der Direktor 150 fl., die Assessoren und der Notar je 75 fl., der Universitätssyndicus 18 fl. und der Pedell 15 fl. erhalten. Schließlich werden die Dekrete für jene Superintendenten formuliert, in deren Rechnungen Mängel festgestellt wurden und die nun darüber Aufklärung zu geben haben. Außerdem werden sie aufgefordert, die vom Raitkollegium ermittelten Taxen zu bezahlen - 17. Oktober 1738.
[Rückseite]: Das Konsistorium verfügt, daß die Dekrete an die Stiftungssuperintendenten nach dem Vorschlag des Raitkollegiums ausgefertigt werden. Was die Raittaxen betrifft, so bleibt es bei der Verfügung vom 30. Oktober 1737 - 9. Dezember 1738.
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

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