Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-UAW/CA 2.0.60 |
Signatur Archivplan: | CA 2.0.60 |
Titel: | Prüfung der Stiftungsrechnungen für 1738 durch das Raitkollegium. |
Entstehungszeitraum: | 15.09.1739 - 24.11.1739 |
Schachtelnummer: | 39 |
Frühere Signaturen: | Reg. Nr. 60 |
Vorhanden: | Ja |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 36 fol. |
Archivalienart: | Akt/Dokument |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Das Raitkollegium berichtet dem Rektor und dem Konsistorium, daß sie die Stiftungsrechnungen für 1738 durchgesehen haben. In die erste Kategorie - jene Rechnungen die keine oder nur geringfügige Mängel aufweisen - fallen die Engelhartische, die Geislerische, die Knafflische, die Olaiische, die Philippinische, die Pretterschneckische, die Rumpfsche, die Steinstrasserische, die Stupanische und die [Peter ?] Fabrische, die Zwergerische und die Zwirschlagische Stiftung sowie das Seminar. In die zweite Kategorie fallen Rechnungen, die schwerwiegendere Mängel enthalten. Diese sind die Rechnungen der Gerdeschen, der Mayzenischen, der Molitorischen, der Pacherischen, der Scheuermannischen, der Stromanzischen und der Zwirschlagischen Stiftung sowie des Goldbergs, der Lammburse und der Lilienburse. In die dritte Kategorie fallen jene Stiftungen die keine Rechnungen abgegeben haben; dies sind die Bricci - Ramingische, die Kilber - Villinische, die Perlachische und die Salzerische sowie die Haidenburse und die Rosenburse. Das Raitkolleg schlägt vor, die Rechnungen der ersten Kategorie zu ratifizieren, wobei einige kleine Fehler gemahnt werden sollen. Den Superintendenten jener Stiftungen, die in die zweite Kategorie fallen, soll befohlen werden, die gerügten Mängel zu beheben. Bezüglich der Raittaxen wird angemerkt, daß das Kollegium noch nicht die Taxen für 1737 erhalten hat. Sie ersuchen erneut um die Auszahlung von insgesamt 565 fl. für die Mitglieder des Raitkollegiums. Der Überschuß der Stiftungen beträgt 1705 fl. 3 1/2 kr.; deshalb kann dieser Betrag von dem Überschuß bezahlt werden. Wenn das Konsistorium dieses Gesuch nicht erfüllen kann, soll es den Bericht an eine höhere Behörde zur Entscheidung schicken - 15. September 1739. [Rückseite]: Das Konsistorium verfügt, daß die Superintendenten gemäß den Vorschlägen des Raitkollegiums informiert werden. Bezüglich der Taxen bleibt es bei der bereits getroffenen Verfügung; die Niederösterreichische Regierung erhält einen Bericht darüber - 24. November 1739. |
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Behältnisse |
Anzahl: | 1 |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=21811 |
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